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Umsetzung aktuarieller Modelle

Unsere Beratung zur Umsetzung aktuarieller Modelle umfasst:

  • Cashflow-Projektionsmodelle
  • Risikomodelle (z.B. Stochastik in der Stochastik, DFA)
  • finanzmathematische Modellierungsansätze

Typische Tätigkeiten hierbei sind:

  • Gesamtkonzeption eines Projektionsmodells bzw. einzelner Komponenten
  • Unterstützung bei der Softwareauswahl, z.B. auch Auswahl eines ökonomischen Szenariogenerators (ESG) und zugehörige Kalibrierung
  • Umsetzung der Modelle in Standardsoftware
  • Unterstützung bei Implementierung und Test, u. a. auch in Java
  • Dokumentation der verwendeten Modelle

Typische Anwendungsbereiche sind:

  • Cashflow-Projektionsmodelle in der Personenversicherung inkl. erforderlicher Verfeinerungen zur Erfüllung der Solvency II und IFRS 17 Anforderungen
  • unternehmensspezifische Anpassungen an Standardbewertungsmodellen wie dem BSM
  • unternehmenseigene Bewertungsmodelle (inkl. Bestandsverdichtung)
  • Lösungsansätze für Stochastik in der Stochastik (u.a. replizierende Portfolios, Least-Squares-Monte-Carlo-Ansätze und Curve Fitting)
  • Reservierung und Risikomodellierung in der Schaden-/ Unfallversicherung (Dynamic Financial Analysis, DFA)
  • Approximationsansätze zur Projektion bzw. unterjährigen Bestimmung von ökonomischer Bilanz und ökonomischem Risikokapital
  • Herleitung von Best Estimate Annahmen
  • finanzmathematische Methoden für aktuarielle Fragestellungen, u.a. Entwicklung und Implementierung stochastischer Sterblichkeitsmodelle
Wichtige Informationen:

ifa aktuell:
Die Zukunft der Lebenserwartung – Wie sollten Aktuare mit der Unsicherheit umgehen?

Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]

ifa informiert:
Möglichkeiten im Produktdesign bei steigendem Rechnungszins

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat empfohlen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung im Jahr 2025 von aktuell 0,25% auf 1,0% anzuheben. Sofern das Bundesministerium der Finanzen dieser Empfehlung folgt, stellen sich zahlreiche Fragen rund um das Design von Lebensversicherungsprodukten. [mehr]

Neuigkeiten in Kürze:

BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]

Value for Money bei Altersvorsorgeprodukten [mehr]

Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]

Eiopa zu differenziertem Pricing in Schaden/Unfall [mehr]

Forschungsarbeiten zu Solvency II mit PwC Insurance Nord Preis ausgezeichnet [mehr]