Die Solvabilitätsvorschriften für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sind insbesondere durch das Projekt IORP II in letzter Zeit verstärkt in Diskussion geraten. Wir befassen uns mit der Frage, wie die Vorschriften zur Solvenzkapitalberechnung für deutsche Pensionsfonds unter der Annahme verschiedener möglicher Aufsichtsziele jeweils ausgestaltet werden sollten. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Problematik, inwieweit bAV-spezifische Sicherungsmechanismen und Risiken bei der Berechnung zu berücksichtigen sind.
Risikoanalyse zu Solvenzkapitalanforderungen in der betrieblichen Altersversorgung Simona Clever, 2015, ifa-Schriftenreihe |
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Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat empfohlen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung im Jahr 2025 von aktuell 0,25% auf 1,0% anzuheben. Sofern das Bundesministerium der Finanzen dieser Empfehlung folgt, stellen sich zahlreiche Fragen rund um das Design von Lebensversicherungsprodukten. [mehr]
BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]
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Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]
Eiopa zu differenziertem Pricing in Schaden/Unfall [mehr]
Forschungsarbeiten zu Solvency II mit PwC Insurance Nord Preis ausgezeichnet [mehr]