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09.2013

Wie belastbar sind die Ergebnisse der Solvency II Berechnungen?


Nach Abschluss der Auswirkungsstudie zu langfristigen Garantien (LTGA: Long-Term Guarantee Assessment) sind die Verhandlungen über die Ausgestaltung der ersten Säule von Solvency II in vollem Gange. Auch wenn noch Änderungen an Details der Vorschriften zu erwarten sind (z.B. CCP/Volatility Balancer, Übergangsregelungen), so zeichnet sich immer mehr ab: Solvency II wird kommen, und zwar auf Basis der bereits verabschiedeten grundlegenden Bewertungsansätze.

Vor diesem Hintergrund steigen in den Unternehmen (und von Seiten der Aufsicht) die Anforderungen an die Qualität und Belastbarkeit der Solvency II Berechnungen gemäß Standardformel. Ein Verweis auf die Nutzung standardisierter Bewertungsmodelle wie des GDV Cashflow-Modells (LV) bzw. des inflationsneutralen Bewertungsverfahrens (KV) ist hierfür nicht ausreichend.

Erfahrungen aus unseren Beratungsprojekten zeigen, dass die verwendeten Inputdaten häufig nicht zum darauf aufbauenden Bewertungsansatz passen, u.a. da die Vorgaben unvollständig sind bzw. falsch interpretiert werden. Auch die Parametrisierung der Modelle ist an manchen Stellen nicht sachgerecht. Detailanalysen und entsprechende Korrekturen führen regelmäßig zu erheblichen Änderungen bei Eigenmitteln, SCR und Solvenzquote bis hin zu einer veränderten Gesamteinschätzung der Solvenzsituation.

Auch die Bewertungsmethodik bzw. deren Implementierung in Form von Spreadsheets ist an einigen Stellen nicht sachgerecht; eine sorgfältige Prüfung und Plausibilisierung von (Zwischen-)Ergebnissen ermöglicht eine Fehlerabschätzung und ggf. Anpassung an unternehmensspezifische Besonderheiten.

Das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) bietet Versicherungsunternehmen aller Sparten umfassende Unterstützung bei derartigen Analysen:

  • Durchführung aktualisierter Solvency II Berechnungen:

    • auf Basis der relevanten LTGA-Szenarien und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen (insbesondere auch für Unternehmen die nicht am LTGA teilgenommen haben)

  • Qualitätssicherung der Berechnungen – insbesondere auch bei Nutzung standardisierter Bewertungsmodelle

    • Überprüfung Inputdaten (sowie der zugrunde liegenden aktuariellen Projektionsmodelle)
    • Plausibilisierung Zwischenergebnisse
    • Verfeinerung Parametrisierung und Fehlerkorrektur

  • Validierung der Ergebnisse durch stochastische bzw. deterministische Cashflow-Projektionen

    • unternehmensspezifische Bewertung der versicherungstechnischen Verpflichtungen (vor allem in der LV, aber auch in der KV)
    • relevant insbesondere für ORSA (voraussichtlich ab 2014 verpflichtend!)

  • Umsetzung der Standardformel zur SCR-Berechnung

    • Klärung von Detailfragen, insbesondere auch in der Schaden-/Unfallversicherung

Die Ausgestaltung erfolgt abhängig von der Ausgangssituation des jeweiligen Unternehmens und kann von einer umfassenden Begleitung bis zu einer punktuellen Unterstützung (z.B. im Sinne eines Sparringspartners zur Diskussion spezieller Fragen) reichen.

Hierdurch ist es möglich, Defizite in den verwendeten Modellen zu identifizieren und den Entscheidungsträgern eine verlässliche Abschätzung der Auswirkungen von Solvency II zu geben.


Weitere Informationen:

Dr. Andreas Reuß
Bereichsleiter ALM
+49 (731) 20 644-251

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Lise-Meitner-Str. 14
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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