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11.2018

Neues zum Basisinformationsblatt PRIIP-KID


Seit dem 01.01.2018 werden für Versicherungsanlageprodukte (sog. PRIIP – Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) europaweit standardisierte Basisinformationsblätter (sog. KID – Key Information Document) auf Basis der europäischen PRIIP-Verordnung und technischer Regulierungsstandards erstellt. Nachdem die DAV ihren überarbeiteten Ergebnisbericht zu einem „Standardverfahren für PRIIP der Kategorie 4“ kürzlich veröffentlicht hat, werden in den betroffenen Versicherungsunternehmen derzeit die Basisinformationsblätter für das kommende Jahr aktualisiert.

Ferner findet auf europäischer Ebene der bis zum 31.12.2018 vorgesehene Review der PRIIP-Verordnung statt, wobei u.a. der Umgang mit dem Warnhinweis sowie die bestehenden Übergangsregelungen für UCITS-Fonds überprüft werden sollen. Nach aktuellem Stand sind UCITS-Fonds von der Erstellung von PRIIP-KIDs bis zum 31.12.2019 ausgenommen.

Auch bei der Darstellung von Versicherungsprodukten mit mehreren Anlageoptionen (sog. MOP – Multiple Option Product) hat sich diese Ausnahmeregel niedergeschlagen, sodass Versicherungsunternehmen aktuell bei der Erstellung eines generischen Basisinformationsblatts und spezifischer Informationen zu Anlageoptionen noch das zugehörige UCITS-KIID der Anlageoption verwenden dürfen. Nach Ablauf der Übergangsregelungen muss hier allerdings das UCITS-KIID durch eine spezifische Information nach Vorgaben der PRIIP-Verordnung ersetzt werden. Grundsätzlich ist eine Konsistenz zwischen generischem Basisinformationsblatt des Versicherungsprodukts, z.B. bzgl. empfohlener Haltedauern oder betrachteter Zahlweisen, und den spezifischen Informationen sinnvoll. Es hat sich allerdings gezeigt, dass bei den von den Emittenten der Anlageoptionen zur Verfügung gestellten Informationen nach PRIIP-Vorgabe häufig nicht alle gewünschten Haltedauern oder keine Berechnungen zu laufenden Jahresbeiträgen vorgelegt werden.

Bei der notwendigen Umstellung der spezifischen Informationen von UCITS-KIIDs zu PRIIP-spezifischen Angaben ist diese Problematik durch die Versicherungsunternehmen also frühzeitig anzugehen. Aus den im sogenannten EPT (European PRIIPs Template) zur Verfügung gestellten Daten können Versicherer für einen Großteil der vorhandenen Anlageoptionen selbst die notwendigen Berechnungen für unterschiedliche empfohlene Haltedauern und andere Zahlweisen durchführen. Insbesondere zum Umgang mit laufenden Jahresbeiträgen liefern die technischen Regulierungsstandards jedoch keine klaren Vorgaben, sodass hier grundsätzlich unterschiedliche Methoden zum Einsatz kommen können, die durchaus signifikant unterschiedliche Ergebnisse liefern.

Eine Darstellung möglicher methodischer Ansätze und eine entsprechende quantitative Analyse finden Sie hier.

ifa unterstützt in diesem Rahmen auf fachlicher Ebene, bei etwaigen Berechnungen, der Erstellung der zugehörigen Dokumente oder der Vorbereitung einer Automatisierung, sodass die regelmäßige Erstellung der PRIIP-KIDs aufwandsschonend und revisionssicher ist.


Weitere Informationen:

Dr. Alexander Kling
+49(731) 20 644-242

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Lise-Meitner-Str. 14
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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