Der Vorstand der DAV hat kürzlich einen Hinweis verabschiedet, der sich mit der Bestimmung des besten Schätzwerts (Best Estimate) für biometrische Rechnungsgrundlagen in der Lebensversicherung beschäftigt. Dieser Best Estimate ist die Grundlage für die Bewertung der Verpflichtungen unter Solvency II und somit von elementarer Bedeutung für die Beurteilung der Solvenzsituation eines Unternehmens. Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) verstärkt die Bedeutung der biometrischen Best-Estimate-Annahmen nochmals, da Risikoüberschüsse nun zum Ausgleich negativer Ergebnisse aus der Kapitalanlage herangezogen werden können.
Der Abschluss der BaFin-Vollerhebung bietet einen guten Zeitpunkt, die bisher verwendeten Best-Estimate-Annahmen bzgl. Sterblichkeit, Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit etc. zu überprüfen. Gleichzeitig sollten Prozesse für die regelmäßige und standardisierte Analyse der Best-Estimate-Rechnungsgrundlagen aufgesetzt werden, um für den Start von Solvency II gerüstet zu sein.
Im DAV-Hinweis wird erläutert, dass Best-Estimate-Rechnungsgrundlagen immer bestands- bzw. unternehmensindividuell sind. DAV-Tafeln können keine Best-Estimate-Tafeln sein, sondern lediglich als Grundlage für die Herleitung eigener Best-Estimate-Tafeln genutzt werden. Dabei müssen auch explizite und implizite Sicherheitsmargen in den verwendeten Tafeln 2. Ordnung, die z.B. durch unternehmensspezifische Selektionseffekte oder Raucheranteile entstehen, analysiert und ggf. eliminiert werden, um zu einem Best Estimate zu gelangen. Darüber hinaus ist für alle Rechnungsgrundlagen die Existenz von Trends zu prüfen.
Das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften unterstützt Versicherer bei der Festlegung geeigneter Best-Estimate-Rechnungsgrundlagen. Neben den biometrischen Rechnungsgrundlagen gehören dazu auch Annahmen bzgl. Storno, Kosten und Kundenverhalten. Die Unterstützung umfasst u.a.:
Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat empfohlen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung im Jahr 2025 von aktuell 0,25% auf 1,0% anzuheben. Sofern das Bundesministerium der Finanzen dieser Empfehlung folgt, stellen sich zahlreiche Fragen rund um das Design von Lebensversicherungsprodukten. [mehr]
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Eiopa zu differenziertem Pricing in Schaden/Unfall [mehr]
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