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04.2016

Was kann man aus dem ORSA-Bericht lernen?


Mit Inkrafttreten von Solvency II sind alle Versicherungsunternehmen verpflichtet, im Rahmen des ORSA eine unternehmenseigene Beurteilung der mit ihrer Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken und eine Bestimmung des entsprechenden Kapitalbedarfs vorzunehmen. Der ORSA ist somit der zentrale Risikomanagementprozess, der sicherstellen soll, dass die Eigenmittel der Risikoexponierung entsprechen.

Damit der ORSA tatsächlich in die Unternehmenssteuerung integriert werden kann, ist es erforderlich, dass die Entscheidungsträger die wesentlichen Aspekte des ORSA-Berichtes verstehen, angemessen beurteilen und kritisch hinterfragen können.

Dies umfasst u.a. die Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie sind die quantitativen Berechnungsergebnisse und die zugehörigen Erläuterungen im ORSA zu interpretieren?
  • Welche Schlussfolgerungen kann man aus den Solvency II Kennzahlen ableiten und welche nicht?
  • Wie sind die Auswirkungen von Übergangsmaßnahmen und Volatilitätsanpassung einzuschätzen?
  • Wie plausibel und verlässlich ist die unternehmenseigene Beurteilung des Kapitalbedarfs (Angemessenheit der Standardformel, Gesamtsolvabilitätsbedarf)?
  • Werden alle relevanten Aspekte bzgl. der unternehmensindividuellen Risikosituation  im ORSA-Bericht adressiert? Sind bspw. in Säule 1 alle wichtigen Produkt­charakteristika wie z.B. modifizierte Zinsgarantien bei neuen Produkten abgebildet?
  • Erlauben Stresstests und Szenarioanalysen im Rahmen des ORSA die Identifikation aller relevanten Einflussfaktoren auf die Solvenzsituation?

Zur Beantwortung dieser Fragen hat das ifa ein spezifisches Workshop-Konzept entwickelt, das auf die verschiedenen Adressaten des ORSA-Berichts und die Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens ausgerichtet ist.

Mögliche Teilnehmer dieser Workshops sind neben den Vorstandsmitgliedern auch Mitglieder des Aufsichtsrats, Inhaber der Schlüsselfunktionen sowie Entscheidungsträger, die nicht direkt in die Solvency II Umsetzung involviert sind, aber die Auswirkungen in ihrer Arbeit verstehen müssen (z.B. in den Bereichen Vertrieb und Produktmanagement).

Im Rahmen der Unternehmens- und Zielgruppen-spezifischen Workshops wird auch diskutiert, wie Erkenntnisse aus dem ORSA in Entscheidungsprozessen (z.B. Unternehmensplanung, strategische Asset Allokation, Überschussdeklaration oder Produktentwicklung) berücksichtigt werden können.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass sich aus einer unabhängigen Sicht auf den ORSA-Bericht sowie dem Marktvergleich wertvolle Impulse für die Unternehmens­steuerung ableiten lassen. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die formalen Anforderungen („fit and proper“) erfüllt werden.


Weitere Informationen:

Dr. Andreas Reuß
+49 (731) 20 644-251

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Lise-Meitner-Str. 14
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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