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02.2017

Betriebsrentenstärkungsgesetz – Unterstützung bei der Konzeption einer reinen Beitragszusage


Ende 2016 wurde der Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen. Der Gesetzesentwurf sieht dabei insbesondere die Möglichkeit einer reinen Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung vor, bei der – anders als bei allen bisherigen Zusagearten – keine Leistung zugesagt und damit garantiert wird, sondern lediglich die Beiträge vereinbart werden.

Eine reine Beitragszusage bietet für die Kapitalanlage sowie für Höhe und Anpassung der gezahlten Rente vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Insbesondere sind nun Konzepte möglich, die dem Arbeitnehmer Sicherheiten ohne formale Garantien des Anbieters bieten – dies lässt sich zum Beispiel mithilfe intelligenter und ggf. arbeitnehmer­individueller Anlagesteuerungen sowie dem Einsatz von Absicherungen durch Banken und Rückversicherer erreichen. Für den Arbeitnehmer kann auf diese Weise eine sinnvolle und ausgewogene Renditeperspektive erreicht werden, die ohne formale Garantie auskommt.

Die Gesetzesneuerung bietet also insbesondere Potenzial für gemeinsame Lösungen zwischen Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung auf der einen Seite und Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Rückversicherern auf der anderen Seite.

Ein wichtiger Aspekt bei der Konzeption bedarfsgerechter Lösungen ist dabei die transparente und verständliche Diskussion der wesentlichen Eigenschaften und Risiken der betrachteten Konzepte. Es muss dabei sichergestellt werden, dass alle beteiligten Parteien über ein ausreichendes Verständnis der wesentlichen Punkte verfügen und in der Lage sind, die diskutierten Konzepte angemessen zu beurteilen und kritisch zu hinterfragen.

Das ifa hat langjährige Erfahrung in der Konzeption und Analyse von Steuerungssystemen in der Kapitalanlage und verfügt über weitreichende Expertise im Umgang mit Interessensvertretern aus dem Finanzsektor und den Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Damit ist eine zielgerichtete Unterstützung bei der Konzeption geeigneter Produkte sowie der Vorbereitung und Durchführung der Diskussionen mit allen involvierten Parteien möglich.


Weitere Informationen:

Dr. Sandra Blome
+49 (731) 20 644-240

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Lise-Meitner-Str. 14
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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