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09.2017

Was das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit stochasti­schen Modellen zu tun hat


Die betriebliche Altersversorgung erlebt in Deutschland mit der Umsetzung des Betriebs­renten­stärkungs­gesetzes einen Paradigmenwechsel. Mit der Einführung der reinen Beitragszusage (im Volksmund häufig als Zielrente oder Sozialpartnermodell bezeichnet) wird zum einen ausschließlich die Zahlung eines Beitrags und nicht eine bestimmte Leistung zugesagt. Zum anderen wird der Arbeitgeber von einer möglichen Nachschusspflicht befreit. Damit ist ab 2018 erstmalig betriebliche Altersversorgung tatsächlich als Defined Contribution möglich.

Mit den Herausforderungen, die sich daraus – insbesondere für die Tarifparteien und Arbeitnehmer – ergeben, hat sich Frau Dr. Blome vom Institut für Finanz- und Aktuar­wissen­schaften (ifa) in ihrem Vortrag „Reine Beitragszusage – Chancen und Risiken durch stochastische Modelle erkennen“ beim 12. IVS-Forum in Stuttgart beschäftigt. Dabei stellte sie insbesondere dar, dass Leistungen in der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland bisher auf Basis deterministischer Hochrechnungen dargestellt werden, was für eine Beurteilung von Chance und Risiken jedoch völlig unzureichend ist.

In der privaten Altersvorsorge machen die jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich deutlich, was der Kunde vor Vertragsabschluss erwarten kann. Hier werden bereits stochastische Simulationen eingesetzt, um Kunden die Chancen und Risiken eines Produktes besser zu verdeutlichen. Gesetzlich vorgeschrieben sind dabei Chance-Risiko-Klassen für zertifizierte Produkte (Basis- und Riester-Renten) sowie die Angabe von Risikoklassen in den ab 2018 notwendigen Basisinformationsblättern für alle übrigen Versicherungs­anlage­produkte. Frau Dr. Blome plädierte daher zum einen dafür, auch in der betrieblichen Altersversorgung dem Arbeitnehmer und seinen Vertretern Chancen und Risiken eines Produktes transparent zu machen. Zum anderen setzt sie sich für eine Standardisierung der für diesen Zweck verwendeten Kapitalmarktszenarien ein, damit ein Vergleich verschiedener Produkte nicht irreführend ist.

Das ifa berät zahlreiche Anbieter von versicherungsförmigen Lösungen in der betrieblichen Altersversorgung bei der Entwicklung von neuen Produkten, insbesondere auch im Bereich der reinen Beitragszusage. Den Vortrag von Frau Dr. Blome finden Sie hier.


Weitere Informationen:

Dr. Sandra Blome
+49 (731) 20 644-240

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Lise-Meitner-Str. 14
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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