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07.2012

Best Estimate Annahmen unter Solvency II – eine häufig unterschätzte Herausforderung


Für die Bestimmung der Best Estimate Rückstellungen unter Solvency II sind in der Lebensversicherung Best Estimate Annahmen bzgl. der zukünftigen Entwicklung von Sterblichkeit/Langlebigkeit, Invalidisierung, Storno und Kosten erforderlich. Aktuelle Analysen zeigen, dass aufgrund der ökonomischen Rahmenbedingungen die Projektion der Risikoüberschüsse und übrigen Überschüsse im Rahmen der Solvenzberechnung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die entsprechenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen gelten für alle Unternehmen – auch für Unternehmen, die die Standardformel verwenden.

Am Beispiel der Mortalitätsannahmen lassen sich die Anforderungen wie folgt konkretisieren:

  • Diese Mortalitätsannahmen müssen mit Hilfe angemessener Methoden hergeleitet werden und alle verfügbaren Daten berücksichtigen. Dabei sind insbesondere unternehmenseigene Daten zu verwenden. Ob eine Differenzierung nach Alter und Geschlecht ausreicht oder eine weitere Unterscheidung z.B. nach sozio-ökonomischen Kriterien notwendig ist, hängt vom Einzelfall ab.
  • Externe Daten sollen als Referenz dienen und genutzt werden, wenn die eigenen Daten aufgrund eines zu kleinen Bestandes nicht ausreichen. Aber auch externe Daten müssen auf Angemessenheit, Vollständigkeit und Genauigkeit untersucht werden. Eine Verwendung der DAV-Sterbetafeln ohne detaillierte Prüfung und Vergleich mit Analysen des eigenen Bestandes ist somit nicht mehr zulässig.
  • Solvency II schreibt außerdem Sensitivitätsanalysen als Teil der Herleitung der Sterblichkeitsannahmen vor. Darüber hinaus müssen die getroffenen Annahmen regelmäßig mit der tatsächlichen Bestandsentwicklung verglichen, d.h. sogenannte Actual-to-expected Analysen durchgeführt werden – mit dem Ziel einer laufenden Anpassung der verwendeten Methoden und Annahmen an neue Entwicklungen.
  • Für alle Methoden, Festlegungen und Annahmen wird eine umfassende, transparente und für einen Externen nachvollziehbare Dokumentation verlangt. Ein Versicherer muss jederzeit in der Lage sein, seine Annahmen gegenüber der Aufsicht zu begründen und den Nachweis zu erbringen, dass eine von seinen Sterblichkeitsannahmen abweichende Entwicklung nicht absehbar war.

Die Herleitung, Dokumentation und regelmäßige Überprüfung von Mortalitätsannahmen und Sterbetafeln erfordert eine Expertise in der Sterblichkeitsmodellierung, die so bisher nicht notwendig war. Die Sterblichkeitsmodellierung ist ein Beratungsschwerpunkt des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) und es unterstützt Versicherer bei der Erfüllung der Solvency II-Vorgaben. Dies gilt analog auch für die Annahmen bzgl. anderer biometrischer Risiken (z.B. Invalidität) sowie bzgl. VN-Verhalten (z.B. Storno) und Kostenmodellierung.


Weitere Informationen:

Dr. Andreas Reuß
+49 (731) 20 644-251

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Lise-Meitner-Str. 14
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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