Für die Bestimmung der Best Estimate Rückstellungen unter Solvency II sind in der Lebensversicherung Best Estimate Annahmen bzgl. der zukünftigen Entwicklung von Sterblichkeit/Langlebigkeit, Invalidisierung, Storno und Kosten erforderlich. Aktuelle Analysen zeigen, dass aufgrund der ökonomischen Rahmenbedingungen die Projektion der Risikoüberschüsse und übrigen Überschüsse im Rahmen der Solvenzberechnung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die entsprechenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen gelten für alle Unternehmen – auch für Unternehmen, die die Standardformel verwenden.
Am Beispiel der Mortalitätsannahmen lassen sich die Anforderungen wie folgt konkretisieren:
Die Herleitung, Dokumentation und regelmäßige Überprüfung von Mortalitätsannahmen und Sterbetafeln erfordert eine Expertise in der Sterblichkeitsmodellierung, die so bisher nicht notwendig war. Die Sterblichkeitsmodellierung ist ein Beratungsschwerpunkt des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) und es unterstützt Versicherer bei der Erfüllung der Solvency II-Vorgaben. Dies gilt analog auch für die Annahmen bzgl. anderer biometrischer Risiken (z.B. Invalidität) sowie bzgl. VN-Verhalten (z.B. Storno) und Kostenmodellierung.
Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat empfohlen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung im Jahr 2025 von aktuell 0,25% auf 1,0% anzuheben. Sofern das Bundesministerium der Finanzen dieser Empfehlung folgt, stellen sich zahlreiche Fragen rund um das Design von Lebensversicherungsprodukten. [mehr]
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Forschungsarbeiten zu Solvency II mit PwC Insurance Nord Preis ausgezeichnet [mehr]