Mit Solvency II treten am 01.01.2016 für die Lebensversicherungsunternehmen risikobasierte Eigenkapitalvorschriften in Kraft. Für die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) sind zunächst scheinbar keine vergleichbaren Vorschriften vorgesehen, zumindest sind sie in der aktuell in Arbeit befindlichen europäischen Pensionsfondsrichtlinie für EbAVs nicht enthalten.
Nun startet allerdings EIOPA eine Initiative, dieses Thema weiter zu bearbeiten. Im Zeitraum vom 11. Mai bis 10. August 2015 wird eine so genannte Quantitative Untersuchung (QU, auch Quantitative Assessment – QA) durchgeführt. Damit gibt es eine Fortsetzung der im Jahr 2012 durchgeführten Quantitative Impact Study (QIS), im Rahmen derer die Wirkungsweise diverser Ansätze zur Bestimmung risikobasierter Eigenkapitalvorschriften analysiert wurde.
Mit dem Ansatz des so genannten Holistic Balance Sheets (HBS) soll zum einen auf den Grundzügen von Solvency II aufgesetzt werden; zum anderen sollen jedoch auch die Spezifika der betrieblichen Altersversorgung beachtet werden. In Deutschland – hier sind Pensionskassen und Pensionsfonds betroffen – sind die Subsidiärhaftung des Arbeitgebers, der Pensionssicherungsverein und der Leistungsvorbehalt bei regulierten Pensionskassen von besonderem Interesse.
Das ifa unterstützt Pensionskassen und Pensionsfonds bei der Durchführung der Quantitativen Untersuchung. Unser Spektrum an Dienstleistungen reicht von der Erklärung und Diskussion der Methodik, die Erstellung oder Qualitätssicherung von Grob- und Feinkonzepten für die Berechnungen auf Basis der technischen Spezifikationen über die Plausibilisierung von Annahmen und Berechnungen bis zum Sparringspartner bei allen fachlichen Fragen. Die Unternehmen profitieren dabei vor allem von den Erfahrungen aus zahlreichen und vielfältigen Beratungsprojekten, die das ifa in den letzten 10 Jahren mit der Einführung von Solvency II bei Lebensversicherungsunternehmen gemacht hat.
Im Zuge der Einführung der sogenannten „EU-Kleinanlegerstrategie“ wird derzeit auf EU-Ebene die Frage kontrovers diskutiert, ob provisionsbasierte Beratung bei Finanzprodukten stärker reguliert oder gar verboten werden sollte. Begründet wird die Forderung eines Verbots dabei mit Ergebnissen der sogenannten Kantar-Studie. Dies ist in doppelter Hinsicht problematisch: Die in der öffentlichen Diskussion angeführten Kostenargumente können gar nicht aus der Kantar-Studie abgeleitet werden. Argumente jenseits einer reinen Kostenbetrachtung, die gegen ein Provisionsverbot sprechen, werden komplett ausgeblendet. Um eine Indikation abzuleiten, für welche Typen von Verbrauchern welche Form der Beratungsvergütung kostengünstiger ist, haben wir für verschiedene Vergütungsmodelle quantitative Analysen durchgeführt. Hier hat sich deutlich ergeben, dass für Verbraucher, die regelmäßig eher kleine Summen sparen (die also im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie besondere Beachtung erhalten müssten) provisionsbasierte Modelle meist kostengünstiger sind als Honorarmodelle. [mehr]
Produkte, die kein lebenslanges Einkommen bieten, sind viel riskanter als sie auf den ersten Blick erscheinen. Eine lebenslange Rente sichert das Risiko ab, welches daraus resultiert, dass niemand wissen kann, wie alt er oder sie wird, und daher nicht planen kann, bis zu welchem Alter die regelmäßigen Ausgaben finanziert werden müssen. [mehr]
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Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]
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Forschungsarbeiten zu Solvency II mit PwC Insurance Nord Preis ausgezeichnet [mehr]