Die hohen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung haben dazu geführt, dass Lebensversicherer zunehmend kapitaleffiziente Altersvorsorgeprodukte vertreiben. Dies gilt auch für die betriebliche Altersversorgung, also Direkt- und Rückdeckungsversicherungen. Damit bei einer Zusage über eine rückgedeckte Unterstützungskasse der vollständige Betriebsausgabenabzug beim Arbeitgeber möglich ist, sind die Regelungen des Steuerrechts, insbesondere § 4d EStG, zu beachten. Bei entsprechender Ausgestaltung von Zusage und Produkt steht dem vollständigen Betriebsausgabenabzug auch bei kapitaleffizienten Rückdeckungsversicherungen nichts entgegen.
Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat empfohlen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung im Jahr 2025 von aktuell 0,25% auf 1,0% anzuheben. Sofern das Bundesministerium der Finanzen dieser Empfehlung folgt, stellen sich zahlreiche Fragen rund um das Design von Lebensversicherungsprodukten. [mehr]
BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]
Value for Money bei Altersvorsorgeprodukten [mehr]
Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]
Eiopa zu differenziertem Pricing in Schaden/Unfall [mehr]
Forschungsarbeiten zu Solvency II mit PwC Insurance Nord Preis ausgezeichnet [mehr]