Asset-Liability-Management (ALM) ist als Teil des Risikomanagementsystems eine wichtige Komponente des neuen Aufsichtssystems Solvency II. Bei einigen Unternehmen wurden im Rahmen von Prüfungen (durch Aufsichtsbehörde, interne Revision etc.) noch erhebliche bestehende Lücken festgestellt: Das ALM muss noch an die neue Aufsichtswelt unter Solvency II angepasst werden.
Projekterfahrungen zeigen, dass es sich lohnt, im Zuge der Anpassung des ALM an Solvency II alle relevanten Teilaspekte nochmals grundlegend zu diskutieren. Hierzu zählen Ziele und Einsatzgebiete des ALM, Sichtweisen bzgl. möglicher Inkongruenzen, der Kennzahlenkatalog sowie der Baukasten an relevanten Methoden.
Durch geeignete prozessuale Ausgestaltung des ALM können erhebliche Synergien gehoben werden. Dies gilt insbesondere für das Zusammenspiel von ALM-Betrachtungen mit Projektionsrechnungen, Sensitivitäten und Stresstests im Rahmen von ORSA, SFCR und RSR. Die Anpassung des ALM an Solvency II bietet zudem die Gelegenheit, verschiedene Sichtweisen (u.a. Liquidität, HGB und Solvency II) zusammenzuführen und so eine umfassende Sicht auf mögliche Handlungsalternativen zu erlangen. Eine konsistente Betrachtungsweise erleichtert darüber hinaus die Nutzung der Ergebnisse zur Entscheidungsfindung.
Die ALM-Anforderungen gelten zwar grundsätzlich für alle Sparten – die inhaltlichen Anforderungen unterscheiden sich jedoch deutlich (z.B. aufgrund der unterschiedlichen Auswirkungen der Niedrigzinsphase). Wir bringen eine spartenübergreifende Sicht in die Projekte ein. So können die bereits vorhandenen spartenspezifischen ALM-Ansätze weiterentwickelt und auf eine gemeinsame Grundlage gestellt werden. Dies erleichtert auch die zunehmend an Bedeutung gewinnenden ALM-Betrachtungen auf Gruppenebene.
Eine bloße Fokussierung auf den Vergleich verschiedener Softwarelösungen hat sich bei den Anpassungen des ALM als nicht ausreichend erwiesen. Nach Klärung der inhaltlichen und prozessualen Anforderungen sind jedoch Vor- und Nachteile verschiedener Softwarelösungen hinsichtlich der technischen Umsetzung der gewünschten ALM-Analysen zu berücksichtigen. Hierbei bringen wir unsere Erfahrungen mit verschiedenen Softwarelösungen ein.
Der Bund der Versicherten (BdV) hat eine Studie vorgestellt, die wirtschaftliche Nachteile von Koppelprodukten (welche Arbeitskraftabsicherung und Altersvorsorge in einem Vertrag anbieten) belegen soll und in diesem Kontext eine ifa-Studie aus dem Jahr 2020 gezielt diskreditiert und als „von der Branche gekauft“ bezeichnet. In einer Stellungnahme weisen wir nach, dass den Autoren der BdV-Studie ein fundamentaler fachlicher Fehler unterlaufen ist, und dass das Studiendesign des BdV offensichtlich ungeeignet ist, um die Frage zu beantworten, ob die Koppelung per se finanziell vorteilhaft ist oder nicht. Nach Korrektur des fachlichen Fehlers und des Studiendesigns ergeben sich ähnliche Ergebnisse wie in der ifa-Studie aus dem November 2020. [mehr]
Mit den Veröffentlichungen von Eiopa und BaFin kommen auf die Lebensversicherer in der Produktentwicklung neue quantitative Anforderungen zur Darlegung des Kundennutzen zu, die insbesondere Ablaufleistung und Rückkaufswert betreffen. [mehr]
Forschungsarbeiten zu Solvency II mit PwC Insurance Nord Preis ausgezeichnet [mehr]
Fondsgebundene Rückdeckungsversicherung in der Unterstützungskasse [mehr]
Forschungsarbeiten zu Solvency II mit Gauss-Preis ausgezeichnet [mehr]
VAIT-Novelle verlangt angemessenen Test aktuarieller Software [mehr]
Beitragsstabilität für BU-Tarife der Alte Leipziger bestätigt [mehr]