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01.2019

Beschleunigung des Solvency-II-Berechnungsprozesses


Die Fristen für die jährlichen und vierteljährlichen Berichtspflichten unter Solvency II werden in 2019 und 2020 weiter verkürzt. Um auch innerhalb eines kürzeren Zeitfensters Solvency-II-Ergebnisse in angemessener Qualität bereitstellen zu können, muss der Berechnungsprozess bei vielen Unternehmen beschleunigt und noch stärker automatisiert werden.

In diesem Kontext kann die Effizienz der Solvency-II-Berichterstattung auch an verschiedenen anderen Stellen deutlich verbessert werden: Dies gilt u.a. für Sensitivitätsanalysen zum aktuellen Berechnungsstichtag, für Berechnungen zu zukünftigen Bewertungsstichtagen im Rahmen des ORSA sowie für die Veränderungsanalyse unter Solvency II. Als Restriktion sind daneben die VAIT-Anforderungen zu berücksichtigen. Gerade im Zusammenhang mit Solvency II gibt es zahlreiche selbst entwickelte Anwendungen (z. B. in Excel), die als Individuelle Datenverarbeitung (IDV) einzuordnen sind und damit unter die spezifischen Vorschriften der VAIT fallen.

Unsere Projekterfahrungen zeigen, dass es sich tatsächlich lohnt, den gesamten Datenfluss auf Optimierungspotenziale hin zu untersuchen, einschließlich der Schnittstellen zwischen den verschiedenen verwendeten Systemen und Excel-Tools. Für einen typischen Lebensversicherer, der das BSM verwendet, umfasst dies insbesondere folgende Teilprozesse: Bereitstellung der benötigten Daten aus dem HGB-Abschluss; Festlegung der Best-Estimate-Annahmen für das aktuarielle Projektionsmodell; Datenaufbereitung für das BSM; Parametrisierung des BSM und der verschiedenen BSM-Berechnungsläufe; Ermittlung der Solvency-II-Kennzahlen; Befüllung der QRTs; Bereitstellung zusätzlicher Ergebnisdaten für SFCR und RSR.

In konkreten Anwendungsfällen konnten wir die Anzahl der Prozessschritte, die der BSM-Berechnung vorgelagert sind, und insbesondere auch die Anzahl der dabei verwendeten Excel-Tools deutlich reduzieren und den Prozess hierdurch insgesamt beschleunigen. Zudem konnten automatisierte Plausibilitätsprüfungen ergänzt werden, die es erlauben Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen. Häufig war eine Zusammenführung von BSM-Berechnungsläufen mit zusätzlichen Berechnungsschritten (z.B. Ermittlung von Risikomarge und latenten Steuern) möglich. Analysetools erlauben nun einen Vergleich mit geeigneten Referenzwerten und somit eine zielgerichtete Plausibilitätsprüfung der Ergebnisse. Insgesamt gelang eine deutliche Reduzierung von Zeitaufwand und Fehleranfälligkeit. Dies gilt analog auch für andere Sparten (Kranken, Schaden/Unfall) sowie für die Berechnungen auf Gruppenebene.


Weitere Informationen:

Dr. Andreas Reuß
+49 (731) 20 644-251

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Max-Born-Str. 12
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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