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06.2014

Wie wirkt das Volatility Adjustment bei deutschen Lebensversicherern?


Spätestens seit der Veröffentlichung der Omnibus II-Richtlinie im Amtsblatt der EU müssen sich die Versicherungsunternehmen mit der Wirkungsweise der vorgesehenen LTG-Maßnahmen auseinandersetzen. Insbesondere muss entschieden werden, welche der für Deutschland relevanten Maßnahmen (Volatility Adjustment und Zins- bzw. Rückstellungstransitional) letztlich im Rahmen der Säule 1 angewendet werden soll. Die zugehörigen Analysen sollten zeitnah erfolgen, da entsprechende Berechnungen bereits im Sommer 2014 im Rahmen der Vollerhebung von der BaFin angefordert werden.

Vor diesem Hintergrund hat das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften  in Zusammenarbeit mit der Universität Ulm die Wirkungsweise des Volatility Adjustments bei einem typischen deutschen Lebensversicherer analysiert. Der stabilisierende Effekt des Volatility Adjustments konnte anhand verschiedener Backtests sowie weiterer Analysen quantifiziert werden. Im Zusammenhang mit dem nachhaltigen Zinsrückgang wurden allerdings auch Grenzen deutlich sichtbar. Die Analysen berücksichtigten auch Spezifika des deutschen Marktes (z.B. die Anlage in Pfandbriefen), mit teilweise unerwarteten Effekten. Dies verdeutlicht, dass im Rahmen des ORSA/FLAOR eine entsprechende unternehmensspezifische Validierung erforderlich ist (z.B. bzgl. des von EIOPA verwendeten Referenzportfolios). Zusätzlich ist auch das Zusammenspiel mit dem Zins- bzw. Rückstellungstransitional zu beachten.

Neben der Umsetzung der LTG-Maßnahmen unterstützen wir Unternehmen aktuell auch bei anderen Themen im Vorfeld der Vollerhebung, z.B. den Umstieg auf das Branchensimulationsmodell und die hierfür notwendige Bereitstellung valider Inputdaten für die Bewertung unter Solvency II (insbesondere aus den aktuariellen Projektionsmodellen). Hierbei überbrücken wir gezielt interne Kapazitätsengpässe, um trotz des kurzen Bearbeitungszeitraums von nur 8 Wochen einen umfassende interne Analyse zu ermöglichen.


Weitere Informationen:

Dr. Andreas Reuß
Bereichsleiter ALM
+49 (731) 20 644-251

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Lise-Meitner-Str. 14
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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Provisionsverbot und Kleinanlegerstrategie – Plädoyer für eine Koexistenz von Provision und Honorar bei Altersvorsorgeprodukten

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