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05.2020

Kurzinfo: Werthaltigkeitsnachweis für latente Steuern unter Solvency II


Seit dem 1.1.2020 gelten verschärfte Anforderungen an den Werthaltigkeitsnachweis für latente Steuern unter Solvency II. Die entsprechenden Änderungen der Durchführungs-verordnung (DVO) betreffen zunächst die Ermittlung der Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern im Rahmen der Standardformel, haben aber ggf. auch Auswirkungen auf den Ansatz latenter Steuern in der Solvabilitätsübersicht.

Für Anwender des Branchensimulationsmodells (BSM) haben wir eine Methodik entwickelt und umgesetzt, die es erlaubt, die erforderlichen Werthaltigkeitsnachweise in einem einheitlichen Modellierungsrahmen durchzuführen. Diese umfasst die Identifikation eines geeigneten kombinierten Stress-Szenarios, die Berücksichtigung der verschiedenen Quellen für zukünftige Gewinne im Rahmen von Projektionsrechnungen sowie die darauf aufbauende Ermittlung der maximal ansetzbaren latenten Steueransprüche. Die Vorgehensweise kann problemlos in den Solvency II Berechnungsprozess auf Grundlage des BSM integriert werden und erlaubt einen für Dritte (Wirtschaftsprüfer, Aufsichtsbehörden etc.) nachvollziehbaren und fundierten Werthaltigkeitsnachweis vor und nach Eintritt des 200-Jahres-Ereignisses.


Weitere Informationen:

info@ifa-ulm.de

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Lise-Meitner-Str. 14
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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