Immer wieder werden Bürger aufgefordert, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Bisher ist es dem Einzelnen jedoch noch nicht einmal möglich, einen Gesamtüberblick über den aktuellen Stand seiner gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung zu erhalten. Dies soll sich nun ändern. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in einem Gesetzesentwurf verankert, wie dem Verbraucher Informationen zu bereits erreichten oder erreichbaren Versorgungsleistungen im Alter, organisiert über eine zentrale Stelle, zugänglich gemacht werden sollen: die digitale Rentenübersicht. Grundlage des Entwurfs war in weiten Teilen eine Studie, die die Universität Ulm gemeinsam mit Aon zu den konzeptionellen Grundlagen einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation erstellt hat.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist aus Kundensicht neben der Qualität der Bedingungen insbesondere ein stabiler Zahlbeitrag von Bedeutung. Assekurata und ifa haben daher gemeinsam ein Verfahren entwickelt, um die Beitragsstabilität eines BU-Tarifs zu bewerten. [mehr]
Im Rahmen des Formats ifa informiert live stellt Dr. Alexander Kling am 18.02.2021 den Marktüberblick vor. [mehr]
Konkretisierung zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten (ESG) im Zuge der Transparenzverordnung erschienen [mehr]
PRIIP: Europäische Aufsichtsbehörden veröffentlichen überarbeitete RTS [mehr]
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Interne Revisionsprüfungen im Kontext von Solvency II und ALM [mehr]
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