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08.2015

Stornorisko nach Zinsanstieg – Anmerkungen zur derzeit viel diskutierten Bundesbank-Studie


Ein aktuelles Diskussionspapier der deutschen Bundesbank beschäftigt sich mit der Frage, ab welchem Zinsniveau es für Versicherte rational wäre, Lebens­versiche­rungs­ver­träge zu stornieren und welches Risiko sich hieraus für Versicherer ergibt.

Das Diskussionspapier wurde Anfang August auf einem wissenschaftlichen Kongress vor­gestellt. Bei vielen wissenschaftlichen Konferenzen ist es üblich, dass jedes vorgestellte Papier einem Wissenschaftler zugewiesen wird, der das Papier im Vorfeld analysiert und unmittelbar nach der Präsentation des Papiers durch die Autoren die Stärken und Schwächen des Papiers diskutiert. Für das Diskussions­papier der deutschen Bundesbank wurde diese Rolle dem ifa-Geschäfts­führer Jochen Ruß zugewiesen. Einige Aspekte seiner Analyse scheinen für die Diskussion des Papiers in Politik und Öffentlich­keit relevant. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Diskussionspapier der Deutschen Bundesbank greift ein überaus wichtiges Thema auf.
  • Es behandelt das Risiko, welches daraus resultiert, dass Kunden nach einem starken Zinsanstieg durch Storno Vorteile erlangen können und Versicherer dadurch Verluste erleiden.
  • Die absoluten Zahlen, die in der Studie genannt werden, sind jedoch mit sehr großer Vorsicht zu genießen. Belastbare Zahlen könnten nur mit realitätsnäheren mathe­matischen Modellen gewonnen werden.
  • Insbesondere ist das systemische Risiko eines „Run“ auf Versicherungen in der Praxis deutlich geringer als im verwendeten Modell.
  • Das Diskussionspapier verschweigt leider die Ursache dieses Problems, nämlich eine unseres Erachtens unsachgemäße Regelung im Versicherungsvertragsgesetz.
  • Der Fokus der Diskussion sollte stärker auf die Ursache des Problems gerichtet werden, zumal das Problem durch eine für Kunden und Versicherer faire Definition garantierter Rückkaufswerte zu beheben wäre.
  • Dies ist umso wichtiger, als ein Storno nach steigenden Zinsen in der Realität nicht nur den Versicherer, sondern auch das verbleibende Kollektiv belastet.

Weitere Informationen:

apl. Prof. Dr. Jochen Ruß
+49 (731) 20 644-233

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Lise-Meitner-Str. 14
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

ifa aktuell:
Provisionsverbot und Kleinanlegerstrategie – Plädoyer für eine Koexistenz von Provision und Honorar bei Altersvorsorgeprodukten

Im Zuge der Einführung der sogenannten „EU-Kleinanleger­strategie“ wird derzeit auf EU-Ebene die Frage kontrovers diskutiert, ob provisionsbasierte Beratung bei Finanzprodukten stärker reguliert oder gar verboten werden sollte. Begründet wird die Forderung eines Verbots dabei mit Ergebnissen der sogenannten Kantar-Studie. Dies ist in doppelter Hinsicht problematisch: Die in der öffentlichen Diskussion angeführten Kostenargumente können gar nicht aus der Kantar-Studie abgeleitet werden. Argumente jenseits einer reinen Kosten­betrachtung, die gegen ein Provisions­verbot sprechen, werden komplett ausgeblendet. Um eine Indikation abzuleiten, für welche Typen von Verbrauchern welche Form der Beratungsvergütung kosten­günstiger ist, haben wir für verschie­dene Vergütungsmodelle quantitative Analysen durchgeführt. Hier hat sich deutlich ergeben, dass für Ver­braucher, die regelmäßig eher kleine Summen sparen (die also im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie besondere Beachtung erhalten müssten) provisionsbasierte Modelle meist kostengünstiger sind als Honorarmodelle. [mehr]

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Die Rolle der lebenslangen Rente in der geförderten Altersvorsorge

Produkte, die kein lebenslanges Einkommen bieten, sind viel riskanter als sie auf den ersten Blick erscheinen. Eine lebenslange Rente sichert das Risiko ab, welches daraus resultiert, dass niemand wissen kann, wie alt er oder sie wird, und daher nicht planen kann, bis zu welchem Alter die regelmäßigen Ausgaben finanziert werden müssen. [mehr]

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Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]

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