Obwohl weitgehende Einigkeit besteht, dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für viele Verbraucher sinnvoll und bedarfsgerecht ist, wird oft kontrovers diskutiert, ob es sinnvoll sein kann, Berufsunfähigkeitsschutz mit einer Altersvorsorge zu „koppeln“ – beispielsweise im Rahmen einer Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (Basisrente + BUZ). Da in diesem Zusammenhang oft pauschale und unzureichend belegte Meinungen anzutreffen sind, hat die MLP Finanzberatung SE das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften beauftragt, im Rahmen einer Studie einen sachgerechten Vergleich einer Basisrente + BUZ mit einer Kombination aus Fondssparplan und selbstständiger (also entkoppelter) Berufsunfähigkeitsversicherung (Fondssparplan + SBU) durchzuführen und so zur Versachlichung der Diskussion beizutragen. Die Autoren der Studie – Sandra Blome, Jochen Ruß und Andreas Seyboth – nehmen einen Vergleich anhand qualitativer und quantitativer Kriterien vor. Kernergebnis der Untersuchung: Eine pauschale Ablehnung der Basisrente + BUZ ist wissenschaftlich genauso wenig haltbar wie eine pauschale Aussage, dass diese Variante immer die bessere Wahl sei.
Qualitative Kriterien
In den qualitativen Kriterien weist die Basisrente + BUZ Nachteile gegenüber dem Fondssparplan + SBU auf. Hier sind insbesondere signifikante, vom Gesetzgeber explizit für die Basisrente vorgegebene Einschränkungen in Bezug auf Flexibilität und Zugang zum bereits angesparten Guthaben zu nennen sowie die Tatsache, dass der BU-Schutz neu organisiert werden muss, wenn der Sparprozess reduziert oder eingestellt wird. Letzteres (also eine spätere Entkoppelung des Berufsunfähigkeitsschutzes) ist bei modernen Basisrenten + BUZ in der Regel möglich – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Insgesamt kommt die Studie zu dem Schluss, dass die Bedeutung der Nachteile in den qualitativen Kriterien für verschiedene Verbraucher unterschiedlich hoch ist.
Quantitative Kriterien
Die quantitativen Unterschiede im Preis-Leistungs-Verhältnis können durch konkrete Berechnungen genauer analysiert werden. Wir haben deshalb verschiedene Musterkunden betrachtet und unterstellt, dass in beiden Produktkombinationen kostengünstige ETFs als Fonds gewählt wurden. Es zeigt sich, dass die Basisrente + BUZ für Verbraucher, die von einem niedrigeren Steuersatz in der Rentenphase im Vergleich zur Ansparphase ausgehen können, stets (und teilweise deutlich) günstiger ist. Für Verbraucher, die in der Anspar- und Rentenphase ähnlich hohe Steuersätze haben, schneiden beide Produktkombinationen ähnlich gut ab. Eine klare Vorteilhaftigkeit der Variante Fondssparplan + SBU tritt hingegen in keinem der betrachteten Fälle auf – auch nicht, wenn Annahmen zur unterstellten Fondsrendite, zu Kosten oder Alter des Verbrauchers und Laufzeit der Verträge variiert werden. Die Gruppe der Verbraucher, für welche die Basisrente + BUZ in den quantitativen Kriterien vorteilhaft ist, ist also sehr groß.
Fazit
Sowohl die Frage, wie relevant die Nachteile der Basisrente + BUZ in den qualitativen Kriterien sind, als auch die Frage, wie groß ein eventueller Vorteil in den quantitativen Kriterien ist, hängen stark von der individuellen Situation des Verbrauchers ab. Um diese Vor- und Nachteile zu verstehen und sie gegeneinander abzuwägen, ist also entsprechende Expertise notwendig.
Der Vorteil in den quantitativen Kriterien kann ein gutes Argument darstellen, die geringere Flexibilität einer Basisrente in Kauf zu nehmen. Eine pauschale Ablehnung der Basisrente + BUZ verbietet sich somit, wie umgekehrt natürlich auch keine pauschale Aussage getroffen werden kann, dass diese Variante immer die bessere Wahl sei.
Download der Studie
Die vollständige Studie (33 Seiten inkl. 2-seitiger Executive Summary) kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
Link zu Interview mit Prof. Ruß
Ein kurzes Interview mit Prof. Ruß zur Studie finden Sie hier.
Das Bundesfinanzministerium plant die Absenkung des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung auf 0,25%. Diese Absenkung ist im aktuellen Zinsumfeld grundsätzlich angemessen. Als Konsequenz können Lebensversicherungsprodukte mit einer Garantie von 100% der eingezahlten Beiträge faktisch nicht mehr angeboten werden. [mehr]
Die Akzeptanz lebenslanger Renten ist nach wie vor gering. Einer der Gründe liegt darin, dass Vermittler und Kunden „die“ lebenslange Rente oft mit einer in der Vergangenheit vorherrschenden Standardausgestaltung assoziieren. [mehr]
Konkretisierung zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten (ESG) im Zuge der Transparenzverordnung erschienen [mehr]
PRIIP: Europäische Aufsichtsbehörden veröffentlichen überarbeitete RTS [mehr]
Verbesserungspotenzial in Excel®-Dateien [mehr]
Interne Revisionsprüfungen im Kontext von Solvency II und ALM [mehr]
Aktuarielle Software effizient testen [mehr]