In der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist aus Kundensicht neben der Qualität der Bedingungen insbesondere ein stabiler Zahlbeitrag von Bedeutung. Assekurata und ifa haben daher gemeinsam ein Verfahren entwickelt, um die Beitragsstabilität eines BU-Tarifs zu bewerten.
BU-Beitragsstabilität
Bei dem in Deutschland üblichen Sofortverrechnungssystem steigt der Zahlbeitrag, wenn die Überschussbeteiligung sinkt. Das Risiko von zukünftigen Anpassungen der Überschussbeteiligung hängt von zahlreichen Faktoren ab. Hier spielen sowohl die Kalkulation eines Tarifs als auch die Struktur des BU-Bestandes eines Versicherers und dessen Kapitalanlage eine Rolle. Um dieser Vielschichtigkeit gerecht zu werden, haben wir ein differenziertes Bewertungsverfahren entwickelt, welches aktuariell, ganzheitlich und vorausschauend angelegt ist. Im Fokus steht die Frage, ob der Zahlbeitrag voraussichtlich als stabil eingestuft werden kann. Die Einschätzung der Beitragsstabilität bezieht sich dabei stets auf einen konkreten BU-Tarif.
Bewertungskriterien
Das Bewertungsverfahren folgt einem mehrdimensionalen und interaktiven Ansatz, dem Gespräche mit Unternehmens-, Produkt- und Prozessverantwortlichen des Lebensversicherers sowie zahlreiche Informationen, die größtenteils nicht öffentlich zugänglich sind, zugrunde liegen. Wir betrachten die folgenden drei Teilbereiche:
Unsere Bewertungssystematik orientiert sich zunächst am Idealzustand jedes Teilbereichs. Nur wenn sich in keinem der drei genannten Teilbereiche gravierende Mängel identifizieren lassen, wird die Beitragsstabilität mit einem Qualitätssiegel zertifiziert.
Als erste Gesellschaft hat sich die ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung unserer Bewertung unterzogen und fünf BU-Tarife auf den Prüfstand gestellt. Diese erfüllen die Anforderungen in allen Teilbereichen und wurden entsprechend mit einem Qualitätssiegel zertifiziert.
Kurzvorstellung des Bewertungsverfahrens am 3. Februar 2021
Dr. Sandra Blome stellt am 3. Februar 2021 um 17.00 Uhr das Bewertungsverfahren im Rahmen unseres neuen Formats ifa informiert live vor. Der Kurzvortrag dauert etwa 30 Minuten; die Moderation übernimmt ifa-Geschäftsführer Prof. Jochen Ruß.
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Der Bund der Versicherten (BdV) hat eine Studie vorgestellt, die wirtschaftliche Nachteile von Koppelprodukten (welche Arbeitskraftabsicherung und Altersvorsorge in einem Vertrag anbieten) belegen soll und in diesem Kontext eine ifa-Studie aus dem Jahr 2020 gezielt diskreditiert und als „von der Branche gekauft“ bezeichnet. In einer Stellungnahme weisen wir nach, dass den Autoren der BdV-Studie ein fundamentaler fachlicher Fehler unterlaufen ist, und dass das Studiendesign des BdV offensichtlich ungeeignet ist, um die Frage zu beantworten, ob die Koppelung per se finanziell vorteilhaft ist oder nicht. Nach Korrektur des fachlichen Fehlers und des Studiendesigns ergeben sich ähnliche Ergebnisse wie in der ifa-Studie aus dem November 2020. [mehr]
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