Lebens- und Krankenversicherung waren bisher von der Versicherungssteuer grundsätzlich ausgenommen. Mit der Modernisierung des Versicherungssteuerrechts können nun auch bestimmte Verträge dieser Sparten, die ab 2022 geschlossen werden, versicherungssteuerpflichtig sein. Konkret betrifft dies Versicherungen, die im Fall der Krankheit, der Pflegebedürftigkeit sowie der Berufs- oder der (verminderten) Erwerbsunfähigkeit leisten. Befreit bleiben diese Versicherungen nur noch dann, wenn als Bezugsberechtigte entweder die versicherte Person oder deren Angehörigen festgelegt sind. Lebens- und Krankenversicherer sind damit angehalten, bei Vertragsabschluss, aber auch beim Wechsel des Bezugsberechtigen, eine entsprechende Prüfung hinsichtlich der Versicherungssteuer vorzunehmen. Details regelt dazu ein BMF-Schreiben vom 27. Januar 2021.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist aus Kundensicht neben der Qualität der Bedingungen insbesondere ein stabiler Zahlbeitrag von Bedeutung. Assekurata und ifa haben daher gemeinsam ein Verfahren entwickelt, um die Beitragsstabilität eines BU-Tarifs zu bewerten. [mehr]
Im Rahmen des Formats ifa informiert live stellt Dr. Alexander Kling am 18.02.2021 den Marktüberblick vor. [mehr]
Konkretisierung zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten (ESG) im Zuge der Transparenzverordnung erschienen [mehr]
PRIIP: Europäische Aufsichtsbehörden veröffentlichen überarbeitete RTS [mehr]
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Interne Revisionsprüfungen im Kontext von Solvency II und ALM [mehr]
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