Lebens- und Krankenversicherung waren bisher von der Versicherungssteuer grundsätzlich ausgenommen. Mit der Modernisierung des Versicherungssteuerrechts können nun auch bestimmte Verträge dieser Sparten, die ab 2022 geschlossen werden, versicherungssteuerpflichtig sein. Konkret betrifft dies Versicherungen, die im Fall der Krankheit, der Pflegebedürftigkeit sowie der Berufs- oder der (verminderten) Erwerbsunfähigkeit leisten. Befreit bleiben diese Versicherungen nur noch dann, wenn als Bezugsberechtigte entweder die versicherte Person oder deren Angehörigen festgelegt sind. Lebens- und Krankenversicherer sind damit angehalten, bei Vertragsabschluss, aber auch beim Wechsel des Bezugsberechtigen, eine entsprechende Prüfung hinsichtlich der Versicherungssteuer vorzunehmen. Details regelt dazu ein BMF-Schreiben vom 27. Januar 2021.
Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat empfohlen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung im Jahr 2025 von aktuell 0,25% auf 1,0% anzuheben. Sofern das Bundesministerium der Finanzen dieser Empfehlung folgt, stellen sich zahlreiche Fragen rund um das Design von Lebensversicherungsprodukten. [mehr]
BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]
Value for Money bei Altersvorsorgeprodukten [mehr]
Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]
Eiopa zu differenziertem Pricing in Schaden/Unfall [mehr]
Forschungsarbeiten zu Solvency II mit PwC Insurance Nord Preis ausgezeichnet [mehr]