Lebens- und Krankenversicherung waren bisher von der Versicherungssteuer grundsätzlich ausgenommen. Mit der Modernisierung des Versicherungssteuerrechts können nun auch bestimmte Verträge dieser Sparten, die ab 2022 geschlossen werden, versicherungssteuerpflichtig sein. Konkret betrifft dies Versicherungen, die im Fall der Krankheit, der Pflegebedürftigkeit sowie der Berufs- oder der (verminderten) Erwerbsunfähigkeit leisten. Befreit bleiben diese Versicherungen nur noch dann, wenn als Bezugsberechtigte entweder die versicherte Person oder deren Angehörigen festgelegt sind. Lebens- und Krankenversicherer sind damit angehalten, bei Vertragsabschluss, aber auch beim Wechsel des Bezugsberechtigen, eine entsprechende Prüfung hinsichtlich der Versicherungssteuer vorzunehmen. Details regelt dazu ein BMF-Schreiben vom 27. Januar 2021.
Es ist unabdingbar, dass in der aktuellen Legislaturperiode wichtige Weichen für die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland gestellt werden. Vor diesem Hintergrund hat das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften im Auftrag der Union Investment Privatfonds GmbH eine Studie erstellt, die allgemeinverständlich die zukünftigen Herausforderungen des Altersvorsorgesystems in Deutschland sowie die Wirkungsweise möglicher Reformansätze erläutert. Hieraus leiten wir Thesen zur Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland und zu Anforderungen an Reformen ab, die sich aus fachlicher Sicht nahezu zwingend ergeben, wenn man die Faktenlage rational betrachtet. [mehr]
Geografische Analysen ermöglichen die intuitive Visualisierung eines Versicherungsbestandes. Wie sich beispielsweise die Profitabilität eines fiktiven Versicherungsbestandes auf den Ebenen Bundesland – Region – Kreis darstellt, können Sie mit unserer interaktiven Beispielkarte selbst ausprobieren. [mehr]
Forschungsarbeiten zu Solvency II mit Gauss-Preis ausgezeichnet [mehr]
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