Nachdem die Europäische Kommission im Dezember 2020 in einem Brief an die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) um einen zeitnahen Vorschlag für überarbeitete technische Vorgaben zur PRIIP-Verordnung (sogenannte Regulatory Technical Standards, RTS) gebeten hat, wurden diese nun von den ESAs veröffentlicht. Inhaltlich handelt es sich dabei um denselben Vorschlag, auf den man sich im Juni 2020 seitens der ESAs nicht gemeinsam verständigen konnte und welcher damals insbesondere von EIOPA abgelehnt wurde.
Der Vorschlag sieht vor, dass die aktuell noch mögliche und von vielen Versicherern praktizierte Verwendung von UCITS-KIIDs als spezifische Anlageinformation ab 1.1.2022 nicht mehr zulässig sein wird. Ferner ergeben sich weitere potenzielle Anpassungen an den bisherigen PRIIP-KIDs. So adressieren die vorliegenden RTS beispielsweise folgende Themen:
Die Frage, ob und in welchem Umfang die Basisinformationsblätter der Anbieter von den geplanten Änderungen betroffen sind, hängt stark von der konkreten Umsetzung ab. Für einen Austausch hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Die Akzeptanz lebenslanger Renten ist nach wie vor gering. Einer der Gründe liegt darin, dass Vermittler und Kunden „die“ lebenslange Rente oft mit einer in der Vergangenheit vorherrschenden Standardausgestaltung assoziieren. [mehr]
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