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10.2022

ifa fordert BdV auf, fehlerhafte Studie zur Kombination von Arbeitskraft- und Alterssicherung zurückzuziehen


Das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) hatte im November 2020 eine Studie veröffentlich, die sich mit Vor- und Nachteilen einer sogenannten Koppelung von Berufsunfähigkeitsschutz und Altersvorsorge im Rahmen einer Basisrente beschäftigte. Nach Analyse zahlreicher Vertragskonstellationen kamen wir zu dem Urteil, dass die gekoppelte Variante zwar in einigen qualitativen Kriterien (insbesondere in Bezug auf Flexibilität) Nachteile gegenüber der entkoppelten Variante aufweist, dass aber umgekehrt die Gruppe der Verbraucher, für welche die gekoppelte Variante in den quantitativen Kriterien vorteilhaft ist, sehr groß ist. Da sowohl die Frage, wie relevant die Nachteile in den qualitativen Kriterien sind, als auch die Frage, wie groß ein eventueller Vorteil in den quantitativen (also rein finanziellen) Kriterien ist, stark von der individuellen Situation des Verbrauchers abhängen, war das Gesamtfazit unserer Studie ausgewogen: Der Vorteil in den quantitativen Kriterien kann für manche Verbraucher ein gutes Argument darstellen, die geringere Flexibilität der gekoppelten Variante in Kauf zu nehmen. Eine pauschale Ablehnung dieser Variante verbietet sich somit genauso wie eine pauschale Aussage, dass diese Variante immer die bessere Wahl sei.

Der Bund der Versicherten (BdV) hat nun im Oktober 2022 in einer Pressemitteilung die pauschale Behauptung aufgestellt, dass eine BdV-Studie die wirtschaftlichen Nachteile von Koppelprodukten belege und dass von diesen Produkten nur Anbieter und Großvertriebe profitieren. Presseartikel deuten weiterhin darauf hin, dass bei der Vorstellung dieser BdV-Studie gegenüber Journalisten unsere Studie aus dem Jahr 2020 gezielt diskreditiert und als „von der Branche gekauft“ bezeichnet wurde. Dies weisen wir entschieden zurück und werden im weiteren Verlauf belegen, dass unsere damaligen Ergebnisse auch heute noch fachlich korrekt sind.

Irritierenderweise hat der – in anderen Fragen zurecht sehr auf Transparenz bedachte – BdV seine eigene Studie nicht öffentlich zugänglich gemacht und uns auch auf Nachfrage seine Studie nur gegen eine unseres Erachtens unangemessene Gebühr angeboten. Einige zentrale Ergebnisse und weitere Informationen über die Inhalte der BdV-Studie konnten wir dennoch in Erfahrung bringen. Diese Informationen waren ausreichend, um zu belegen, dass den Autoren ein fundamentaler fachlicher Fehler unterlaufen ist, der von einem Mangel an Grundkenntnissen über die Kalkulation von Rentenversicherungsprodukten zeugt: Lebensversicherer gehen nämlich bei der Kalkulation von aufgeschobenen Rentenversicherungen von einem zukünftigen Anstieg der Lebenserwartung aus. Es wird hierbei (bewusst vorsichtig) unterstellt, dass ein Verbraucher, der beispielsweise in 40 Jahren (also im Jahr 2062) 67 Jahre alt sein wird, dann eine höhere Lebenserwartung haben wird als ein heute 67-jähriger. In der Folge ist ceteris paribus auch die Rente, die man pro 10.000 € bekommt, in 40 Jahren voraussichtlich niedriger als heute. Falls die Lebenserwartung aber in 40 Jahren nicht oder nur in geringerem Umfang als angenommen gestiegen ist, wird die Rente zum tatsächlichen Rentenbeginn entsprechend höher angesetzt. Letzteres gilt naturgemäß für alle untersuchten Produkte gleichermaßen. Die Autoren der BdV-Studie unterstellen hingegen, dass bei der von ihnen favorisierten entkoppelten Produktvariante in 40 Jahren die Konditionen eines heute 67-jährigen vorherrschen, während bei der gekoppelten Variante in 40 Jahren diejenigen Konditionen vorherrschen, die man heute unter der vorsichtigen Annahme eines Anstiegs der Lebenserwartung für das Jahr 2062 erwartet. Diese Inkonsistenz führt dazu, dass die entkoppelte Variante im Vergleich zur gekoppelten Variante sehr viel besser dargestellt wird, als sie tatsächlich ist. Bereits die Korrektur dieses fundamentalen fachlichen Fehlers verändert das in der BdV-Studie vermittelte Bild völlig.

Darüber hinaus besteht ein Problem mit dem Studiendesign des BdV: Wenn man die Frage beantworten möchte, ob die Koppelung per se finanziell vorteilhaft ist oder nicht, sollte man untersuchen, ob ein Verbraucher, der sich aufgrund gewisser Kriterien für einen konkreten BU-Schutz entschieden hat, diesen BU-Schutz besser in einer entkoppelten oder gekoppelten Variante abschließt. Die Autoren der BdV-Studie unterstellen hingegen, dass bei der entkoppelten Variante ein anderer BU-Schutz erworben wird als bei der gekoppelten Variante. Das Studiendesign des BdV vermischt somit Effekte, die aus dem unterschiedlichen Preis der BU-Produkte resultieren, mit den Vor- und Nachteilen der Koppelung. Dieses Studiendesign ist offensichtlich ungeeignet, um die Frage zu beantworten, ob die Koppelung per se finanziell vorteilhaft ist oder nicht.

Auf Basis der uns vorliegenden Informationen über die BdV-Studie konnten wir sowohl den o.g. fachlichen Fehler der BdV-Studie als auch deren ungeeignetes Studiendesign korrigieren. Nach Korrektur ergibt sich – genau wie in unserer Studie aus dem November 2020 – ein deutlicher Vorteil der gekoppelten Variante in den quantitativen Kriterien. Wir sehen somit das Fazit unserer Studie bestätigt und fordern den BdV auf, seine Studie zurückzuziehen oder zu korrigieren.

Unsere ausführliche Stellungnahme zur BdV-Studie ist hier in voller Länge kostenlos verfügbar.


Weitere Informationen:

Prof. Dr. Jochen Ruß

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Lise-Meitner-Str. 14
89081 Ulm

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