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06.2023

Kurzinfo: BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung


Die BaFin hat in ihrem „Merkblatt XX/2023 (VA) zur Anwendung des Zuordnungsansatzes durch Lebensversicherungsunternehmen im engeren Sinne sowie Pensionskassen und Pensionsfonds im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung“ eine Methodik zur Konsultation gestellt, mit welcher Vermögenswerte des Sicherungsvermögens einzelnen Produkten zugeordnet werden können. Dadurch lassen sich höhere Nachhaltigkeits­quoten für Produkte nach Artikel 8 und 9 der EU-Offenlegungsverordnung SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) abbilden als bei Betrachtung des gesamten Sicherungsvermögens. Die Anwendung des von der BaFin beschriebenen Zuordnungs­ansatzes ist freiwillig und bezieht sich ausschließlich auf den zukünftigen Vertrieb von Finanzprodukten. Vermögenswerte können dabei entweder per Widmung direkt oder in gesammelter Form proportional zugeordnet werden.


Weitere Informationen:

Prof. Dr. Alexander Kling

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Lise-Meitner-Str. 14
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

ifa aktuell:
Provisionsverbot und Kleinanlegerstrategie – Plädoyer für eine Koexistenz von Provision und Honorar bei Altersvorsorgeprodukten

Im Zuge der Einführung der sogenannten „EU-Kleinanleger­strategie“ wird derzeit auf EU-Ebene die Frage kontrovers diskutiert, ob provisionsbasierte Beratung bei Finanzprodukten stärker reguliert oder gar verboten werden sollte. Begründet wird die Forderung eines Verbots dabei mit Ergebnissen der sogenannten Kantar-Studie. Dies ist in doppelter Hinsicht problematisch: Die in der öffentlichen Diskussion angeführten Kostenargumente können gar nicht aus der Kantar-Studie abgeleitet werden. Argumente jenseits einer reinen Kosten­betrachtung, die gegen ein Provisions­verbot sprechen, werden komplett ausgeblendet. Um eine Indikation abzuleiten, für welche Typen von Verbrauchern welche Form der Beratungsvergütung kosten­günstiger ist, haben wir für verschie­dene Vergütungsmodelle quantitative Analysen durchgeführt. Hier hat sich deutlich ergeben, dass für Ver­braucher, die regelmäßig eher kleine Summen sparen (die also im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie besondere Beachtung erhalten müssten) provisionsbasierte Modelle meist kostengünstiger sind als Honorarmodelle. [mehr]

ifa informiert:
Die Rolle der lebenslangen Rente in der geförderten Altersvorsorge

Produkte, die kein lebenslanges Einkommen bieten, sind viel riskanter als sie auf den ersten Blick erscheinen. Eine lebenslange Rente sichert das Risiko ab, welches daraus resultiert, dass niemand wissen kann, wie alt er oder sie wird, und daher nicht planen kann, bis zu welchem Alter die regelmäßigen Ausgaben finanziert werden müssen. [mehr]

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Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]

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