Die BaFin hat in ihrem „Merkblatt XX/2023 (VA) zur Anwendung des Zuordnungsansatzes durch Lebensversicherungsunternehmen im engeren Sinne sowie Pensionskassen und Pensionsfonds im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung“ eine Methodik zur Konsultation gestellt, mit welcher Vermögenswerte des Sicherungsvermögens einzelnen Produkten zugeordnet werden können. Dadurch lassen sich höhere Nachhaltigkeitsquoten für Produkte nach Artikel 8 und 9 der EU-Offenlegungsverordnung SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) abbilden als bei Betrachtung des gesamten Sicherungsvermögens. Die Anwendung des von der BaFin beschriebenen Zuordnungsansatzes ist freiwillig und bezieht sich ausschließlich auf den zukünftigen Vertrieb von Finanzprodukten. Vermögenswerte können dabei entweder per Widmung direkt oder in gesammelter Form proportional zugeordnet werden.
Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat empfohlen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung im Jahr 2025 von aktuell 0,25% auf 1,0% anzuheben. Sofern das Bundesministerium der Finanzen dieser Empfehlung folgt, stellen sich zahlreiche Fragen rund um das Design von Lebensversicherungsprodukten. [mehr]
BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]
Value for Money bei Altersvorsorgeprodukten [mehr]
Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]
Eiopa zu differenziertem Pricing in Schaden/Unfall [mehr]
Forschungsarbeiten zu Solvency II mit PwC Insurance Nord Preis ausgezeichnet [mehr]