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06.2023

Kurzinfo: BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung


Die BaFin hat in ihrem „Merkblatt XX/2023 (VA) zur Anwendung des Zuordnungsansatzes durch Lebensversicherungsunternehmen im engeren Sinne sowie Pensionskassen und Pensionsfonds im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung“ eine Methodik zur Konsultation gestellt, mit welcher Vermögenswerte des Sicherungsvermögens einzelnen Produkten zugeordnet werden können. Dadurch lassen sich höhere Nachhaltigkeits­quoten für Produkte nach Artikel 8 und 9 der EU-Offenlegungsverordnung SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) abbilden als bei Betrachtung des gesamten Sicherungsvermögens. Die Anwendung des von der BaFin beschriebenen Zuordnungs­ansatzes ist freiwillig und bezieht sich ausschließlich auf den zukünftigen Vertrieb von Finanzprodukten. Vermögenswerte können dabei entweder per Widmung direkt oder in gesammelter Form proportional zugeordnet werden.


Weitere Informationen:

Prof. Dr. Alexander Kling

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Lise-Meitner-Str. 14
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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