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Entwicklung aktuarieller Methoden

Unsere Beratung zu aktuariellen Methoden umfasst:

  • Bewertung versicherungstechnischer Verpflichtungen und ökonomische Bilanz:
    Standardmodelle vs. unternehmensspezifische Bewertungsverfahren
  • Solvenzkapital und ökonomisches Risikokapital
  • Risikotragfähigkeitskonzept und Limitsystem
  • Profittest und Embedded Value

Typische Tätigkeiten hierbei sind:

  • Interpretation und unternehmensspezifische Umsetzung der (aufsichtsrechtlichen) Prinzipien unter Beachtung des Proportionalitätsprinzips
  • Schulungen zur Methodik (u.a. zu Standardmodellen wie Branchensimulationsmodell (BSM) und inflationsneutrales Bewertungsverfahren (INBv))
  • Qualitätssicherung bzgl. der Methodik (Second Opinion)
  • Unterstützung im Zertifizierungsprozess

Typische Anwendungsbereiche sind:

  • Bewertungsmethodik für Solvency II und IFRS 17:
    konsistent über alle Sparten (Leben, Kranken, Schaden/Unfall) sowie auf Gruppenebene; ausreichend granular (u.a. für Berichterstattung und für Bewertung einzelner Produkte)
  • Solvenzkapital gemäß Solvency II:
    Umsetzung der Standardformel und Überprüfung der Angemessenheit, Ansätze für Gesamtsolvabilitätsbedarf und (partielle) interne Modelle
  • methodische Grundlagen für Risikotragfähigkeitskonzepte und Limitsystem
  • prospektive Risikoanalyse im Rahmen des ORSA:
    inkl. Herleitung von Szenarien, Stresstests und Reverse Stresstests
  • Methodik zur Neugeschäftsbewertung unter Solvency II:
    inkl. Bewertung innovativer Produkte
  • deterministischer und stochastischer Profittest
  • marktkonsistenter Embedded Value (MCEV):
    inkl. Veränderungsanalyse und Neugeschäftswert (NBV) sowie Embedded Value Sach
Wichtige Informationen:

ifa aktuell:
Provisionsverbot und Kleinanlegerstrategie – Plädoyer für eine Koexistenz von Provision und Honorar bei Altersvorsorgeprodukten

Im Zuge der Einführung der sogenannten „EU-Kleinanleger­strategie“ wird derzeit auf EU-Ebene die Frage kontrovers diskutiert, ob provisionsbasierte Beratung bei Finanzprodukten stärker reguliert oder gar verboten werden sollte. Begründet wird die Forderung eines Verbots dabei mit Ergebnissen der sogenannten Kantar-Studie. Dies ist in doppelter Hinsicht problematisch: Die in der öffentlichen Diskussion angeführten Kostenargumente können gar nicht aus der Kantar-Studie abgeleitet werden. Argumente jenseits einer reinen Kosten­betrachtung, die gegen ein Provisions­verbot sprechen, werden komplett ausgeblendet. Um eine Indikation abzuleiten, für welche Typen von Verbrauchern welche Form der Beratungsvergütung kosten­günstiger ist, haben wir für verschie­dene Vergütungsmodelle quantitative Analysen durchgeführt. Hier hat sich deutlich ergeben, dass für Ver­braucher, die regelmäßig eher kleine Summen sparen (die also im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie besondere Beachtung erhalten müssten) provisionsbasierte Modelle meist kostengünstiger sind als Honorarmodelle. [mehr]

ifa informiert:
Die Rolle der lebenslangen Rente in der geförderten Altersvorsorge

Produkte, die kein lebenslanges Einkommen bieten, sind viel riskanter als sie auf den ersten Blick erscheinen. Eine lebenslange Rente sichert das Risiko ab, welches daraus resultiert, dass niemand wissen kann, wie alt er oder sie wird, und daher nicht planen kann, bis zu welchem Alter die regelmäßigen Ausgaben finanziert werden müssen. [mehr]

Neuigkeiten in Kürze:

BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]

Value for Money bei Altersvorsorgeprodukten [mehr]

Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]

Eiopa zu differenziertem Pricing in Schaden/Unfall [mehr]

Forschungsarbeiten zu Solvency II mit PwC Insurance Nord Preis ausgezeichnet [mehr]