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Einbindung in die Unternehmenssteuerung

Unsere Beratung zur Einbindung von Ergebnissen aktuarieller Modelle in die Unternehmenssteuerung umfasst:

  • Neugeschäftsbewertung
  • Produktstrategie und Kapitalanlagestrategie unter Solvency II
  • Risikominderung und Limitsystem
  • Berichterstattung und Governancesystem
  • MCEV und Neugeschäftswert (NBV)

Typische Tätigkeiten hierbei sind:

  • Aufbereitung und Kommunikation der Ergebnisse
  • Einbindung in das Governancesystem (Schlüsselfunktionen)
  • Erstellung geeigneter Berichte (u.a. ORSA, VMF-Bericht, ALM-Studie, Sachstandsbericht, Maßnahmenplan)
  • Schulung der Führungskräfte (fit & proper) und des Vertriebs
  • Übernahme aktuarieller Aufgaben im Unternehmen (z.B. VMF)

Typische Anwendungsbereiche sind:

  • interne und externe Berichterstattung:
    - quantitativ (QRTs) und qualitativ (SFCR, RSR)
  • Einbindung der Ergebnisse in die wert- und risikoorientierte Steuerung:
    - insbesondere Neugeschäftsbewertung
    - Anpassung der Kapitalanlagestrategie (inkl. Umsetzung des Prudent Person Principle)
    - Anpassung des Produktportfolios (z.B. kapitaleffiziente Garantieprodukte in der Lebensversicherung, Ausgestaltung des Neuproduktprozesses unter Solvency II
  • Optimierung des Risikomanagementprozesses:
    Enterprise Risk Management
      - Ansätze zur Risikominderung
      - Limitsysteme
  • Anpassung des Governancesystems (VMF, Risikomanagementfunktion)
  • Industrialisierung und Automatisierung der Berechnungsprozesse inkl. Aufsetzen geeigneter standardisierter (unterjähriger) Berechnungsprozesse
Wichtige Informationen:

ifa aktuell:
Provisionsverbot und Kleinanlegerstrategie – Plädoyer für eine Koexistenz von Provision und Honorar bei Altersvorsorgeprodukten

Im Zuge der Einführung der sogenannten „EU-Kleinanleger­strategie“ wird derzeit auf EU-Ebene die Frage kontrovers diskutiert, ob provisionsbasierte Beratung bei Finanzprodukten stärker reguliert oder gar verboten werden sollte. Begründet wird die Forderung eines Verbots dabei mit Ergebnissen der sogenannten Kantar-Studie. Dies ist in doppelter Hinsicht problematisch: Die in der öffentlichen Diskussion angeführten Kostenargumente können gar nicht aus der Kantar-Studie abgeleitet werden. Argumente jenseits einer reinen Kosten­betrachtung, die gegen ein Provisions­verbot sprechen, werden komplett ausgeblendet. Um eine Indikation abzuleiten, für welche Typen von Verbrauchern welche Form der Beratungsvergütung kosten­günstiger ist, haben wir für verschie­dene Vergütungsmodelle quantitative Analysen durchgeführt. Hier hat sich deutlich ergeben, dass für Ver­braucher, die regelmäßig eher kleine Summen sparen (die also im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie besondere Beachtung erhalten müssten) provisionsbasierte Modelle meist kostengünstiger sind als Honorarmodelle. [mehr]

ifa informiert:
Die Rolle der lebenslangen Rente in der geförderten Altersvorsorge

Produkte, die kein lebenslanges Einkommen bieten, sind viel riskanter als sie auf den ersten Blick erscheinen. Eine lebenslange Rente sichert das Risiko ab, welches daraus resultiert, dass niemand wissen kann, wie alt er oder sie wird, und daher nicht planen kann, bis zu welchem Alter die regelmäßigen Ausgaben finanziert werden müssen. [mehr]

Neuigkeiten in Kürze:

BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]

Value for Money bei Altersvorsorgeprodukten [mehr]

Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]

Eiopa zu differenziertem Pricing in Schaden/Unfall [mehr]

Forschungsarbeiten zu Solvency II mit PwC Insurance Nord Preis ausgezeichnet [mehr]