Anfang Juli 2018 wurden von der BaFin die versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (kurz: VAIT) veröffentlicht. Sie enthalten Hinweise zur Auslegung der Vorschriften zur Geschäftsorganisation, soweit sie sich auf die technisch-organisatorische Ausstattung des Unternehmens beziehen. Betroffen sind jedoch nicht nur die IT-Abteilungen eines Versicherungsunternehmens, sondern auch die Aktuariate. Gerade hier gibt es zahlreiche vom Fachbereich selbst entwickelte Anwendungen (z. B. in MS Excel oder einer Modellierungssoftware), die häufig als Individuelle Datenverarbeitung (kurz: IDV) einzuordnen sind und unter die spezifischen Vorschriften der VAIT fallen.
Was bedeutet dies für die Aktuariate?
Auch in den Aktuariaten sind für die Anwendungsentwicklung angemessene Prozesse festzulegen. Dabei müssen Vorgaben zur Anforderungsermittlung, zum Entwicklungsziel, zur technischen Umsetzung (einschließlich Programmierrichtlinien), zur Qualitätssicherung sowie zu Test, Abnahme und Freigabe festgelegt und in einer IDV-Richtlinie festgehalten werden. In den Fachbereichen ist dafür eine regelmäßige Inventur über die IDV-Anwendungen durchzuführen. Dabei ist insbesondere zu bewerten, welche finanzielle Relevanz und welchen Einfluss auf das Risikoprofil die Anwendung hat, um daraus Anforderungen an Test, Abnahme und Freigabe abzuleiten. Die Umsetzung muss zudem geeignet dokumentiert werden.
Den Anlass zur Automatisierung nutzen
Die pflichtgemäße Erfüllung dieser neuen regulatorischen Vorgaben bietet die Chance, gleichzeitig die IDV im Aktuariat kritisch zu prüfen und sinnvoll neu zu organisieren. Viele der unter Zeitdruck entwickelten Anwendungen sind anfällig für Fehlbedienungen oder erfordern viele manuelle Eingriffe. Gerade in Bereichen, in denen Anwendungen immer wieder verwendet werden, eröffnen sich dabei Möglichkeiten, Berechnungen zu automatisieren und den Mitarbeitern im Aktuariat mehr Zeit für ihre anderen Aufgaben zu verschaffen. Für die Automatisierung bieten sich beispielsweise quantitative Berechnungen im Bereich Solvency II, Planungsrechnungen oder auch Anwendungen in der Tarifentwicklung an. Wesentliche Herausforderung bei der Umsetzung ist es, die Flexibilität von Tools wie MS Excel zu erhalten und gleichzeitig die Anforderungen an IDV gemäß der VAIT zu erfüllen.
Einige konkrete Ansätze aus unserer Beratungspraxis zu BSM, Planungsrechnung und Profit-Test finden Sie hier.
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