Diese Frage muss von jedem Versicherer beantwortet werden, der die Volatilitätsanpassung (Volatility Adjustment, VA) künftig bei seinen Solvency II Berechnungen verwenden möchte.
Die Volatilitätsanpassung ist ein Hilfskonstrukt bei den Solvency II Berechnungen, das dazu dient, den risikoadjustierten Spread, den ein Versicherungsunternehmen mit seinem Kapitalanlagebestand verdienen kann, bei der Bestimmung der Solvenzquote gemäß Solvency II approximativ zu berücksichtigen. Im Zuge dieser Approximation erfolgt eine Anpassung der zur Bewertung verwendeten risikofreien Zinskurve.
In Deutschland müssen Versicherungsunternehmen die Verwendung der Volatilitätsanpassung beantragen und dabei insbesondere bestätigen, dass die Verwendung der Volatilitätsanpassung im Angesicht der unternehmensindividuellen Gegebenheiten angemessen und mit dem Schutz der Versicherungsnehmer vereinbar erscheint. Im Rahmen der Beantragung der VA bei der BaFin muss zudem bestätigt werden, dass Sensitivitätsanalysen bzgl. der der VA zugrundeliegenden Annahmen durchgeführt werden.
Das ifa hat dafür aktuariell saubere Methoden entwickelt, mit deren Hilfe es seine Kunden bei der Beantragung und den Diskussionen mit der Aufsicht unterstützt. Dies umfasst insbesondere eine Detailanalyse der von EIOPA verwendeten Methodik zur Herleitung der VA.
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Im Zuge der Einführung der sogenannten „EU-Kleinanlegerstrategie“ wird derzeit auf EU-Ebene die Frage kontrovers diskutiert, ob provisionsbasierte Beratung bei Finanzprodukten stärker reguliert oder gar verboten werden sollte. Begründet wird die Forderung eines Verbots dabei mit Ergebnissen der sogenannten Kantar-Studie. Dies ist in doppelter Hinsicht problematisch: Die in der öffentlichen Diskussion angeführten Kostenargumente können gar nicht aus der Kantar-Studie abgeleitet werden. Argumente jenseits einer reinen Kostenbetrachtung, die gegen ein Provisionsverbot sprechen, werden komplett ausgeblendet. Um eine Indikation abzuleiten, für welche Typen von Verbrauchern welche Form der Beratungsvergütung kostengünstiger ist, haben wir für verschiedene Vergütungsmodelle quantitative Analysen durchgeführt. Hier hat sich deutlich ergeben, dass für Verbraucher, die regelmäßig eher kleine Summen sparen (die also im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie besondere Beachtung erhalten müssten) provisionsbasierte Modelle meist kostengünstiger sind als Honorarmodelle. [mehr]
Produkte, die kein lebenslanges Einkommen bieten, sind viel riskanter als sie auf den ersten Blick erscheinen. Eine lebenslange Rente sichert das Risiko ab, welches daraus resultiert, dass niemand wissen kann, wie alt er oder sie wird, und daher nicht planen kann, bis zu welchem Alter die regelmäßigen Ausgaben finanziert werden müssen. [mehr]
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Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]
Eiopa zu differenziertem Pricing in Schaden/Unfall [mehr]
Forschungsarbeiten zu Solvency II mit PwC Insurance Nord Preis ausgezeichnet [mehr]