Diese Frage muss von jedem Versicherer beantwortet werden, der die Volatilitätsanpassung (Volatility Adjustment, VA) künftig bei seinen Solvency II Berechnungen verwenden möchte.
Die Volatilitätsanpassung ist ein Hilfskonstrukt bei den Solvency II Berechnungen, das dazu dient, den risikoadjustierten Spread, den ein Versicherungsunternehmen mit seinem Kapitalanlagebestand verdienen kann, bei der Bestimmung der Solvenzquote gemäß Solvency II approximativ zu berücksichtigen. Im Zuge dieser Approximation erfolgt eine Anpassung der zur Bewertung verwendeten risikofreien Zinskurve.
In Deutschland müssen Versicherungsunternehmen die Verwendung der Volatilitätsanpassung beantragen und dabei insbesondere bestätigen, dass die Verwendung der Volatilitätsanpassung im Angesicht der unternehmensindividuellen Gegebenheiten angemessen und mit dem Schutz der Versicherungsnehmer vereinbar erscheint. Im Rahmen der Beantragung der VA bei der BaFin muss zudem bestätigt werden, dass Sensitivitätsanalysen bzgl. der der VA zugrundeliegenden Annahmen durchgeführt werden.
Das ifa hat dafür aktuariell saubere Methoden entwickelt, mit deren Hilfe es seine Kunden bei der Beantragung und den Diskussionen mit der Aufsicht unterstützt. Dies umfasst insbesondere eine Detailanalyse der von EIOPA verwendeten Methodik zur Herleitung der VA.
Nähere Informationen hier.
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