Online-Vortrag am 10.2.2022 zu ifa-Analysen der Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukte (PEPP)
Bei sogenannten Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukten (PEPP) spielt der Begriff der Risikominderungstechnik eine zentrale Rolle: Produkte können ohne formale Garantien angeboten werden, sofern geeignete Risikominderungstechniken dazu führen, dass gewisse Risikokennzahlen nicht überschritten werden. Zudem gibt es Anforderungen an ein Basis-PEPP (Standardprodukt). Wie bereits berichtet (siehe Kurzmeldung), hat das ifa in Zusammenarbeit mit dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) quantitative Analysen der Anforderungen an diese Risikominderungstechniken und das Basis-PEPP durchgeführt. Dabei zeigt sich, dass im aktuellen Kapitalmarktumfeld keines der zahlreichen von uns untersuchten Produkte die formulierten Anforderungen erfüllt. Dies liegt vor allem an der Tatsache, dass seitens der EU absolute Anforderungen an die zu erreichenden Werte der Risikokennzahlen vorgegeben werden. Je nach Marktumfeld, an welches die Modelle kalibriert werden, kann es dabei zu Situationen kommen, in denen (so wie derzeit) keines oder aber fast alle untersuchten Produkte die formulierten Anforderungen erfüllen. Diese Schwankung der Ergebnisse im Zeitverlauf ist nicht zielführend und ist vermutlich auch nicht beabsichtigt.
Kurzvorstellung unserer Analysen am 10.02.2022.
Im Rahmen unseres Formats ifa informiert live stellt Dr. Alexander Kling am 10. Februar 2022 um 17.00 Uhr die Ergebnisse unserer quantitativen Analysen vor. Der Kurzvortrag dauert etwa 30 Minuten.
Hier können Sie sich für diesen kostenlosen Livestream registrieren. Der Link darf gerne an weitere Interessenten weitergegeben werden.
Weitere Unterlagen zum Thema
Die Ergebnisse unserer Analysen wurden bereits im Rahmen eines Vortrags auf der Herbsttagung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) vorgestellt
Eine ausführlichere Beschreibung der durchgeführten Analysen und der verwendeten Modelle in deutscher und englischer Sprache kann hier heruntergeladen werden.
Der Bund der Versicherten (BdV) hat eine Studie vorgestellt, die wirtschaftliche Nachteile von Koppelprodukten (welche Arbeitskraftabsicherung und Altersvorsorge in einem Vertrag anbieten) belegen soll und in diesem Kontext eine ifa-Studie aus dem Jahr 2020 gezielt diskreditiert und als „von der Branche gekauft“ bezeichnet. In einer Stellungnahme weisen wir nach, dass den Autoren der BdV-Studie ein fundamentaler fachlicher Fehler unterlaufen ist, und dass das Studiendesign des BdV offensichtlich ungeeignet ist, um die Frage zu beantworten, ob die Koppelung per se finanziell vorteilhaft ist oder nicht. Nach Korrektur des fachlichen Fehlers und des Studiendesigns ergeben sich ähnliche Ergebnisse wie in der ifa-Studie aus dem November 2020. [mehr]
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