Online-Vortrag am 10.2.2022 zu ifa-Analysen der Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukte (PEPP)
Bei sogenannten Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukten (PEPP) spielt der Begriff der Risikominderungstechnik eine zentrale Rolle: Produkte können ohne formale Garantien angeboten werden, sofern geeignete Risikominderungstechniken dazu führen, dass gewisse Risikokennzahlen nicht überschritten werden. Zudem gibt es Anforderungen an ein Basis-PEPP (Standardprodukt). Wie bereits berichtet (siehe Kurzmeldung), hat das ifa in Zusammenarbeit mit dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) quantitative Analysen der Anforderungen an diese Risikominderungstechniken und das Basis-PEPP durchgeführt. Dabei zeigt sich, dass im aktuellen Kapitalmarktumfeld keines der zahlreichen von uns untersuchten Produkte die formulierten Anforderungen erfüllt. Dies liegt vor allem an der Tatsache, dass seitens der EU absolute Anforderungen an die zu erreichenden Werte der Risikokennzahlen vorgegeben werden. Je nach Marktumfeld, an welches die Modelle kalibriert werden, kann es dabei zu Situationen kommen, in denen (so wie derzeit) keines oder aber fast alle untersuchten Produkte die formulierten Anforderungen erfüllen. Diese Schwankung der Ergebnisse im Zeitverlauf ist nicht zielführend und ist vermutlich auch nicht beabsichtigt.
Kurzvorstellung unserer Analysen am 10.02.2022.
Im Rahmen unseres Formats ifa informiert live stellt Dr. Alexander Kling am 10. Februar 2022 um 17.00 Uhr die Ergebnisse unserer quantitativen Analysen vor. Der Kurzvortrag dauert etwa 30 Minuten.
Hier können Sie sich für diesen kostenlosen Livestream registrieren. Der Link darf gerne an weitere Interessenten weitergegeben werden.
Weitere Unterlagen zum Thema
Die Ergebnisse unserer Analysen wurden bereits im Rahmen eines Vortrags auf der Herbsttagung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) vorgestellt
Eine ausführlichere Beschreibung der durchgeführten Analysen und der verwendeten Modelle in deutscher und englischer Sprache kann hier heruntergeladen werden.
Im Zuge der Einführung der sogenannten „EU-Kleinanlegerstrategie“ wird derzeit auf EU-Ebene die Frage kontrovers diskutiert, ob provisionsbasierte Beratung bei Finanzprodukten stärker reguliert oder gar verboten werden sollte. Begründet wird die Forderung eines Verbots dabei mit Ergebnissen der sogenannten Kantar-Studie. Dies ist in doppelter Hinsicht problematisch: Die in der öffentlichen Diskussion angeführten Kostenargumente können gar nicht aus der Kantar-Studie abgeleitet werden. Argumente jenseits einer reinen Kostenbetrachtung, die gegen ein Provisionsverbot sprechen, werden komplett ausgeblendet. Um eine Indikation abzuleiten, für welche Typen von Verbrauchern welche Form der Beratungsvergütung kostengünstiger ist, haben wir für verschiedene Vergütungsmodelle quantitative Analysen durchgeführt. Hier hat sich deutlich ergeben, dass für Verbraucher, die regelmäßig eher kleine Summen sparen (die also im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie besondere Beachtung erhalten müssten) provisionsbasierte Modelle meist kostengünstiger sind als Honorarmodelle. [mehr]
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