Am 3. März 2022 veröffentlichte die BaFin eine Novelle der Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT). Wie bereits in der ersten Fassung dieses Rundschreibens wird auch in der Novelle ein angemessener Test u.a. für aktuarielle Software verlangt: Aktuare als fachlich Zuständige für diverse Software-Komponenten müssen sich demnach mit der Frage auseinandersetzen, wie und in welchem Umfang die von ihnen fachlich verantwortete Software getestet werden muss. Dies betrifft insbesondere auch sogenannte Interne Datenverarbeitung (IDV), also vom Fachbereich selbst entwickelte Software zur Lösung individueller Probleme, zum Beispiel in Microsoft Excel, R oder Python. Dabei betont die BaFin, dass das Proportionalitätsprinzip zu beachten ist, also der Test dem Risikoprofil der Software angemessen sein soll. In einem Vortrag hat Dr. Martin Genz kürzlich Aspekte aufgezeigt, die beim aktuariellen Test zu beachten sind.
Es ist unabdingbar, dass in der aktuellen Legislaturperiode wichtige Weichen für die Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland gestellt werden. Vor diesem Hintergrund hat das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften im Auftrag der Union Investment Privatfonds GmbH eine Studie erstellt, die allgemeinverständlich die zukünftigen Herausforderungen des Altersvorsorgesystems in Deutschland sowie die Wirkungsweise möglicher Reformansätze erläutert. Hieraus leiten wir Thesen zur Zukunft der Altersvorsorge in Deutschland und zu Anforderungen an Reformen ab, die sich aus fachlicher Sicht nahezu zwingend ergeben, wenn man die Faktenlage rational betrachtet. [mehr]
Geografische Analysen ermöglichen die intuitive Visualisierung eines Versicherungsbestandes. Wie sich beispielsweise die Profitabilität eines fiktiven Versicherungsbestandes auf den Ebenen Bundesland – Region – Kreis darstellt, können Sie mit unserer interaktiven Beispielkarte selbst ausprobieren. [mehr]
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