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03.2022

Kurzinfo: VAIT-Novelle verlangt angemessenen Test aktuarieller Software


Am 3. März 2022 veröffentlichte die BaFin eine Novelle der Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT). Wie bereits in der ersten Fassung dieses Rund­schreibens wird auch in der Novelle ein angemessener Test u.a. für aktuarielle Software verlangt: Aktuare als fachlich Zuständige für diverse Software-Komponenten müssen sich demnach mit der Frage auseinandersetzen, wie und in welchem Umfang die von ihnen fachlich verantwortete Software getestet werden muss. Dies betrifft insbesondere auch sogenannte Interne Datenverarbeitung (IDV), also vom Fachbereich selbst entwickelte Software zur Lösung individueller Probleme, zum Beispiel in Microsoft Excel, R oder Python. Dabei betont die BaFin, dass das Proportionalitätsprinzip zu beachten ist, also der Test dem Risikoprofil der Software angemessen sein soll. In einem Vortrag hat Dr. Martin Genz kürzlich Aspekte aufgezeigt, die beim aktuariellen Test zu beachten sind.


Weitere Informationen:

Dr. Martin Genz

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Lise-Meitner-Str. 14
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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