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01.2016

Innovative Rentenphase jetzt auch bei beitragsbezogenen Pensionsplänen möglich


Bis vor kurzem war bei deutschen Pensionsfonds die Rentenphase einer Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) noch zwingend versicherungsförmig auszugestalten. Durch eine Änderung des VAG im Zuge der Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie ist seit Anfang dieses Jahres auch eine nicht versicherungsförmige Rentenphase möglich, falls der Pensionsplan eine Mindestrente vorsieht und bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit dieser aufsichtsrechtlichen Weiterentwicklung des deutschen Pensionsfonds wird die bislang vergleichsweise stark regulierte Rentenphase beitragsbezogener Pensionspläne endlich reif für Produktinnovationen!

Die Entwicklung von Altersvorsorgeprodukten ist eine der Kernkompetenzen des Instituts für Finanz- und Aktuarwissenschaften. So haben wir beispielsweise das Konzept dynamischer Hybridprodukte erfunden und im Jahr 2006 erstmalig im deutschen Markt umgesetzt. Seitdem haben wir den Großteil der heutigen Anbieter dynamischer Hybrid­produkte bei der Umsetzung für die Ansparphase und auch den Rentenbezug beraten. Heute finden sich solche fondsgebundenen Produkte mit Mindestgarantie in einer Vielzahl von Altersvorsorgeprodukten, die u.a. auch in der betrieblichen Altersversorgung bei einer BZML zum Einsatz kommen. Beim Pensionsfonds endete die Fondsanbindung bisher allerdings mit Beginn der Rentenzahlung.

Dies muss nun nicht mehr zwingend so sein. Denn im Prinzip kann jedes Garantiekonzept, das es für die Ansparphase fondsgebundener Produkte gibt, auch in die Rentenphase übertragen werden und dort eine Mindestrente sicherstellen. Das ifa beschäftigt sich schon seit vielen Jahren mit innovativen Rentenbezugsphasen und entwickelt hierfür auch eigenständige Konzepte (vgl. AssCompact-Artikel).


Weitere Informationen:

Dr. Sandra Blome
+49 (731) 20 644-240

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Lise-Meitner-Str. 14
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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