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ifa informiert

10.2023

Angemessener Kundennutzen – erste Erfahrungen mit dem BaFin-Merkblatt zur Wohlverhaltensaufsicht


Wie der Nachweis eines angemessenen Kundennutzens für kapitalbildende Produkte zu führen ist, hat die BaFin mit ihrem Merkblatt vom Mai 2023 (siehe auch Kurzinfo) präzisiert. Demnach ist im Zuge des Produktfreigabeverfahrens ein (zum jeweiligen Zielmarkt passendes) Renditeziel zu formulieren und durch geeignete stochastische Analysen zu prüfen, ob das formulierte Renditeziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht wird. Mitunter besteht dieses Ziel sogar im Erzielen eines realen Anlageerfolgs. Vorgaben zum stochastischen Modell wurden keine gemacht.

Im Kontext der Altersversorgung werden bereits an verschiedenen Stellen stochastische Modelle in Unternehmen eingesetzt, beispielweise für die Ermittlung von Chancen und Risiken eines Produktes oder für Ausweis von Leistungen in den Basisinformationsblättern. Ein naheliegender Ansatz wäre daher die Verwendung bereits existierender Modelle für die Zwecke des Produktfreigabeverfahrens. Hierbei sind jedoch eine Reihe von Besonderheiten zu beachten.

Kurzvortrag am 15.11.2023

Im Rahmen unseres Formats ifa informiert live berichtet Prof. Dr. Alexander Kling am Mittwoch, den 15.11.2023 um 17:30 Uhr über Erfahrungen und Überlegungen zu dieser Thematik. Der Kurzvortrag dauert etwa 30 Minuten.

Hier können Sie sich für diesen kostenlosen Livestream registrieren. Der Link darf gerne an weitere Interessenten weitergegeben werden.


Weitere Informationen:

Prof. Dr. Alexander Kling

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Lise-Meitner-Str. 14
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

ifa aktuell:
Provisionsverbot und Kleinanlegerstrategie – Plädoyer für eine Koexistenz von Provision und Honorar bei Altersvorsorgeprodukten

Im Zuge der Einführung der sogenannten „EU-Kleinanleger­strategie“ wird derzeit auf EU-Ebene die Frage kontrovers diskutiert, ob provisionsbasierte Beratung bei Finanzprodukten stärker reguliert oder gar verboten werden sollte. Begründet wird die Forderung eines Verbots dabei mit Ergebnissen der sogenannten Kantar-Studie. Dies ist in doppelter Hinsicht problematisch: Die in der öffentlichen Diskussion angeführten Kostenargumente können gar nicht aus der Kantar-Studie abgeleitet werden. Argumente jenseits einer reinen Kosten­betrachtung, die gegen ein Provisions­verbot sprechen, werden komplett ausgeblendet. Um eine Indikation abzuleiten, für welche Typen von Verbrauchern welche Form der Beratungsvergütung kosten­günstiger ist, haben wir für verschie­dene Vergütungsmodelle quantitative Analysen durchgeführt. Hier hat sich deutlich ergeben, dass für Ver­braucher, die regelmäßig eher kleine Summen sparen (die also im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie besondere Beachtung erhalten müssten) provisionsbasierte Modelle meist kostengünstiger sind als Honorarmodelle. [mehr]

ifa informiert:
Die Zukunft der Lebenserwartung – Wie sollten Aktuare mit der Unsicherheit umgehen?

Die Zukunft der Lebenserwartung ist aktuell so unsicher wie selten zuvor. Das ifa hat im Rahmen der Herbsttagung der DAV auf diese Unsicherheit hingewiesen und vorgestellt, wie Aktuare in der Produktentwicklung und im Risikomanagement mit dieser Unsicherheit umgehen können. [mehr]

Neuigkeiten in Kürze:

BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]

Value for Money bei Altersvorsorgeprodukten [mehr]

Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]

Eiopa zu differenziertem Pricing in Schaden/Unfall [mehr]

Forschungsarbeiten zu Solvency II mit PwC Insurance Nord Preis ausgezeichnet [mehr]