Die Anforderungen an das Aktuariat hinsichtlich einer aktuariell fundierten, aber auch marktgängigen Produktentwicklung sind hoch. Dies betrifft bei biometrischen Produkten mit Sofortüberschussbeteiligung insbesondere die Höhe und Stabilität der Überschussbeteiligung. Denn jedes Absenken der Überschussbeteiligung hat bei diesen Produkten unmittelbar eine Erhöhung des Zahlbeitrags für den Kunden zur Folge. Damit ergeben sich auch aus vertrieblicher Sicht besondere Anforderungen an die Produktentwicklung. Deshalb sollte das Thema Beitragsstabilität bereits bei der Tarifentwicklung von Biometrieprodukten, insbesondere Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU), adressiert werden.
Aufgrund der großen Bedeutung der Beitragsstabilität in der BU haben Assekurata und ifa im Jahr 2020 ein BU-Stabilitätsrating entwickelt, welches in einer am Markt einzigartigen Tiefe die voraussichtliche Beitragsstabilität von BU-Tarifen analysiert. Dabei orientieren wir uns nicht an herkömmlichen Preis-Leistungs-Vergleichen, sondern stellen die kalkulatorische, prozessuale und bilanzielle Qualität des BU-Geschäfts gesamthaft auf den Prüfstand. Neben Rückwirkungseffekten aus dem BU-Bestand und der unternehmerischen Ertragssituation des Unternehmens insgesamt werden dort insbesondere konkrete BU-Tarife hinsichtlich ihrer langfristigen Tragfähigkeit analysiert. Ein Versicherer, der sich dem BU-Stabilitätsrating unterzieht, profitiert so nicht nur von einem glaubwürdigen Qualitätsnachweis, der als vertrauensbildendes Element gegenüber Vermittlern und Endkunden genutzt werden kann, sondern erhält auch ein tiefgehendes, fachlich fundiertes und konstruktives Feedback zu seiner Produktentwicklung.
Zum Abschluss des Ratingprozesses erhält der Versicherer von Assekurata und ifa detaillierte Rückmeldungen zu allen Rating-Kategorien. In jeder Kategorie wird dabei anhand zahlreicher Einzelkategorien der Vergleich mit einem „Idealzustand“ vorgenommen und im Zuge eines Abschlagsverfahrens bewertet. Damit ist ein detailliertes Benchmarking möglich, wie gut ein Tarif aufgestellt ist und wo es für die künftige Produktentwicklung noch Verbesserungspotenziale gibt.
Zu den Aspekten, die wir uns im Ratingprozess ansehen, zählt beispielsweise der Profit-Test. Dabei wird betrachtet, inwieweit der beim Versicherer bestehende Profit-Test eine sinnvolle Analyse erlaubt, ob die Kalkulation der BU-Versicherung tragfähig ist. Bei angemessener Modellierung kann nicht nur festgestellt werden, wie groß die Margen bzgl. der Profitabilität sind, sondern auch welche Margen zur Verfügung stehen, um ein etwaiges Absenken der Überschussbeteiligung abzuwenden zu können. Ebenfalls werden Sensitivitätsanalysen berücksichtigt, die einen Rückschluss darauf zulassen, wie sich ein Tarif unter Veränderung wesentlicher Annahmen verhält. Dabei fällt es positiv ins Gewicht, wenn die Bestandszusammensetzung des Neugeschäfts in Bezug auf Laufzeit, Versicherungssumme und Berufsgruppe in der Profitabilitätsanalyse ausreichend Berücksichtigung findet. Auch die Frage, ob ein angemessenes Controlling implementiert ist, welches als Frühwarnsystem dienen kann, wird im Rating betrachtet. Über ein kontinuierliches Neugeschäftsmonitoring sollte laufend geprüft werden, ob und wie die Ist-Bestandszusammensetzung von den getroffenen Annahmen abweicht.
Zu diesen und zahlreichen weiteren Kriterien bekommt der Versicherer Feedback zu seinem Entwicklungsstand und konstruktive Ansätze für Verbesserungen. Entscheidungsträger erhalten durch den neutralen Blick von außen zusätzlich eine unabhängige Einschätzung zur Positionierung des BU-Geschäfts im Wettbewerb.
Dem BU-Stabilitätsrating von Assekurata und ifa hat sich die Alte Leipziger aktuell zum zweiten Mal gestellt und dabei erfolgreich abgeschnitten.
Im Zuge der Einführung der sogenannten „EU-Kleinanlegerstrategie“ wird derzeit auf EU-Ebene die Frage kontrovers diskutiert, ob provisionsbasierte Beratung bei Finanzprodukten stärker reguliert oder gar verboten werden sollte. Begründet wird die Forderung eines Verbots dabei mit Ergebnissen der sogenannten Kantar-Studie. Dies ist in doppelter Hinsicht problematisch: Die in der öffentlichen Diskussion angeführten Kostenargumente können gar nicht aus der Kantar-Studie abgeleitet werden. Argumente jenseits einer reinen Kostenbetrachtung, die gegen ein Provisionsverbot sprechen, werden komplett ausgeblendet. Um eine Indikation abzuleiten, für welche Typen von Verbrauchern welche Form der Beratungsvergütung kostengünstiger ist, haben wir für verschiedene Vergütungsmodelle quantitative Analysen durchgeführt. Hier hat sich deutlich ergeben, dass für Verbraucher, die regelmäßig eher kleine Summen sparen (die also im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie besondere Beachtung erhalten müssten) provisionsbasierte Modelle meist kostengünstiger sind als Honorarmodelle. [mehr]
Produkte, die kein lebenslanges Einkommen bieten, sind viel riskanter als sie auf den ersten Blick erscheinen. Eine lebenslange Rente sichert das Risiko ab, welches daraus resultiert, dass niemand wissen kann, wie alt er oder sie wird, und daher nicht planen kann, bis zu welchem Alter die regelmäßigen Ausgaben finanziert werden müssen. [mehr]
BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]
Value for Money bei Altersvorsorgeprodukten [mehr]
Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]
Eiopa zu differenziertem Pricing in Schaden/Unfall [mehr]
Forschungsarbeiten zu Solvency II mit PwC Insurance Nord Preis ausgezeichnet [mehr]