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12.2023

Das 100-jährige gleitende Abschnittsdeckungsverfahren in der Zusatzversorgung


Finanzierungsverfahren der Altersvorsorge werden in der Regel den Kapitaldeckungs­verfahren oder den Umlageverfahren zugeordnet. Das 100-jährige gleitende Abschnittsdeckungsverfahren wird seit Jahrzehnten bei zahlreichen Zusatzversorgungs­kassen in der Praxis angewandt. Funktionsweise und Eigenschaften dieses Finanzierungsverfahrens sind dennoch vielfach nicht bekannt und in der Literatur nur wenig diskutiert. Dr. Andreas Beckstette und Dr. Sandra Blome (beide vom Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften) haben sich in ihrem Artikel Versicherungs­mathematische Aspekte des 100-jährigen gleitenden Abschnittsdeckungsverfahrens, der gerade in der BetrAV 8/2023 erschienen ist, mit diesem Finanzierungsverfahren auseinandergesetzt.

Dabei wird zunächst festgestellt, dass es sich bei Abschnittsdeckungsverfahren um eine besondere Ausgestaltungsform der Umlageverfahren handelt. Denn ein im Kapitaldeckungsverfahren angespartes Kapital dient der Ausfinanzierung der erworbenen Leistungsansprüche, wohingegen ein im Umlageverfahren entstehendes temporäres Puffervermögen als finanzielle Reserve zum Ausgleich von Schwankungen der Einnahmen aus der Umlage und der Leistungszahlungen dient. Beim Abschnittsdeckungs­verfahren wird ein solches temporäres Puffervermögen zur Stabilisierung des Umlagesatzes aufgebaut und bis zum Ende des Deckungsabschnitts planmäßig wieder abgebaut.

In der Mustersatzung der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e.V. ist das 100-jährige gleitende Abschnittsdeckungsverfahren als Finanzierungsverfahren verankert. Bei diesem Finanzierungsverfahren reihen sich die Deckungsabschnitte nicht sequenziell aneinander, sondern ein neuer Deckungsabschnitt ersetzt den alten bereits vor dessen Ablauf und beginnt mit der Überprüfung und Neufestlegung des Umlagesatzes. Wie bei jedem anderen Abschnittsdeckungsverfahren wird ein temporäres Puffervermögen aufgebaut, welches dem zeitlichen Ausgleich der Schwankungen der Einnahmen aus der Umlage und der Leistungszahlungen dient, sodass auch hier – unabhängig von der Höhe eines temporär aufgebauten Puffervermögens – aus versicherungsmathematischer Sicht ein Umlageverfahren vorliegt.

Durch den langen Deckungsabschnitt und die gleitende Festlegung des Umlagesatzes wird beim 100-jährigen gleitenden Abschnittsdeckungsverfahren ein für die Mitglieder planbarer und stabiler Umlagesatz erwartet. Das Finanzierungsverfahren trägt zur Generationengerechtigkeit bei, indem die Finanzierungslasten zwischen verschiedenen Generationen verteilt werden.

Der gesamte Artikel ist hier abrufbar.


Weitere Informationen:

Dr. Sandra Blome

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Lise-Meitner-Str. 14
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

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