Sie sind hier: Startseite - Beratungsfelder - Lebensversicherung & Altersvorsorge - Bestandsmanagement

Bestandsmanagement

Ziel eines Bestandsmanagements ist es, die Profitabilität des Versicherers zu erhöhen und das Eigenkapital effizient einzusetzen. Wir unterstützen Versicherer sowohl in der kompletten Durchführung eines ersten Projektes zum Bestandsmanagement als auch bei ausgewählten Fragestellungen zu Themen eines Bestandsmanagements, das bereits in der Organisation etabliert ist. Ein typischer Ablauf eines ersten Projektes und damit auch typische Tätigkeiten unsererseits sind:

Ziel definieren: Neben der nachhaltigen Stärkung des Ertrags für den Versicherer kann es auch ein Ziel sein, Risiken im Bestand zu reduzieren und/oder die Komplexität bestehender Verträge zu verringern.

Ideensammlung: In diesem Stadium werden mögliche Ansatz­punkte für Maßnahmen des Bestands­managements ohne Ein­schränkung gesammelt.

Potenzialabschätzung: Hier wird eine Bewertung und Priorisierung aller zuvor gesammelten Ideen vor­ge­nom­men. Neben dem erwarteten Ertrag sind dabei die Risiken und die Aus­wirkungen auf Ver­mittler und Kunden abzu­schätzen sowie eine Indikation für den zeitlichen Auf­wand vorzunehmen.

Entscheidung: In der Regel werden nicht alle Maßnahmen zugleich angegangen werden. Die Frage der Umsetzung hängt insbesondere auch von den vorhandenen Ressourcen ab.

Umsetzung: Bei der Durchführung der Maßnahmen ist beispielsweise darauf zu achten, dass maßgebliche Beteiligte, wie z.B. der Vertrieb, frühzeitig mit eingebunden werden.

Erfolgsmessung: Der Erfolg durchgeführter Maßnahmen sollte kontrolliert und die Ergebnisse bei den weiteren Maßnahmen beachtet werden.

Wichtige Informationen:

ifa aktuell:
Provisionsverbot und Kleinanlegerstrategie – Plädoyer für eine Koexistenz von Provision und Honorar bei Altersvorsorgeprodukten

Im Zuge der Einführung der sogenannten „EU-Kleinanleger­strategie“ wird derzeit auf EU-Ebene die Frage kontrovers diskutiert, ob provisionsbasierte Beratung bei Finanzprodukten stärker reguliert oder gar verboten werden sollte. Begründet wird die Forderung eines Verbots dabei mit Ergebnissen der sogenannten Kantar-Studie. Dies ist in doppelter Hinsicht problematisch: Die in der öffentlichen Diskussion angeführten Kostenargumente können gar nicht aus der Kantar-Studie abgeleitet werden. Argumente jenseits einer reinen Kosten­betrachtung, die gegen ein Provisions­verbot sprechen, werden komplett ausgeblendet. Um eine Indikation abzuleiten, für welche Typen von Verbrauchern welche Form der Beratungsvergütung kosten­günstiger ist, haben wir für verschie­dene Vergütungsmodelle quantitative Analysen durchgeführt. Hier hat sich deutlich ergeben, dass für Ver­braucher, die regelmäßig eher kleine Summen sparen (die also im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie besondere Beachtung erhalten müssten) provisionsbasierte Modelle meist kostengünstiger sind als Honorarmodelle. [mehr]

ifa informiert:
Die Rolle der lebenslangen Rente in der geförderten Altersvorsorge

Produkte, die kein lebenslanges Einkommen bieten, sind viel riskanter als sie auf den ersten Blick erscheinen. Eine lebenslange Rente sichert das Risiko ab, welches daraus resultiert, dass niemand wissen kann, wie alt er oder sie wird, und daher nicht planen kann, bis zu welchem Alter die regelmäßigen Ausgaben finanziert werden müssen. [mehr]

Neuigkeiten in Kürze:

Value for Money bei Altersvorsorgeprodukten [mehr]

Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]

Eiopa zu differenziertem Pricing in Schaden/Unfall [mehr]

Forschungsarbeiten zu Solvency II mit PwC Insurance Nord Preis ausgezeichnet [mehr]

Fondsgebundene Rückdeckungsversicherung in der Unterstützungskasse  [mehr]