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05.2023

Kurzinfo: Value for Money bei Altersvorsorgeprodukten


Die BaFin hat die endgültige Version des Merkblatts zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten veröffentlicht. Im Fokus des Merkblatts steht die unternehmenseigene Feststellung eines angemessenen Kundennutzens der vertriebenen Produkte durch die Spezifizierung des Produktfreigabeverfahrens. Auf die Lebensversicherer kommen damit insbesondere stärkere quantitative Anforderungen in Form von Szenarioanalysen zu. Dabei muss durch stochastische Analysen nachgewiesen werden, dass formulierte Renditeziele mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht werden.
Fast gleichzeitig hat die Europäische Kommission ein „Retail Investment Package“ veröffentlicht, das neben einem Entwurf für Änderungen an der PRIIP-Verordnung im Rahmen eines Entwurfs einer Omnibus-Richtlinie auch weitgehende Änderungen an der Versicherungsvermittlerrichtlinie (IDD) vorsieht. Auch hier werden Anforderungen an die Überprüfung eines angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnisses im Rahmen der quantitativen Zielmarktüberprüfung formuliert.
Beide Initiativen zielen auf eine stärker quantitativ ausgerichtete Überprüfung des Kundennutzens von Versicherungsprodukten durch die Anbieter ab.


Weitere Informationen:

Prof. Dr. Alexander Kling

Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften
Lise-Meitner-Str. 14
89081 Ulm

Wichtige Informationen:

ifa aktuell:
Provisionsverbot und Kleinanlegerstrategie – Plädoyer für eine Koexistenz von Provision und Honorar bei Altersvorsorgeprodukten

Im Zuge der Einführung der sogenannten „EU-Kleinanleger­strategie“ wird derzeit auf EU-Ebene die Frage kontrovers diskutiert, ob provisionsbasierte Beratung bei Finanzprodukten stärker reguliert oder gar verboten werden sollte. Begründet wird die Forderung eines Verbots dabei mit Ergebnissen der sogenannten Kantar-Studie. Dies ist in doppelter Hinsicht problematisch: Die in der öffentlichen Diskussion angeführten Kostenargumente können gar nicht aus der Kantar-Studie abgeleitet werden. Argumente jenseits einer reinen Kosten­betrachtung, die gegen ein Provisions­verbot sprechen, werden komplett ausgeblendet. Um eine Indikation abzuleiten, für welche Typen von Verbrauchern welche Form der Beratungsvergütung kosten­günstiger ist, haben wir für verschie­dene Vergütungsmodelle quantitative Analysen durchgeführt. Hier hat sich deutlich ergeben, dass für Ver­braucher, die regelmäßig eher kleine Summen sparen (die also im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie besondere Beachtung erhalten müssten) provisionsbasierte Modelle meist kostengünstiger sind als Honorarmodelle. [mehr]

ifa informiert:
Die Rolle der lebenslangen Rente in der geförderten Altersvorsorge

Produkte, die kein lebenslanges Einkommen bieten, sind viel riskanter als sie auf den ersten Blick erscheinen. Eine lebenslange Rente sichert das Risiko ab, welches daraus resultiert, dass niemand wissen kann, wie alt er oder sie wird, und daher nicht planen kann, bis zu welchem Alter die regelmäßigen Ausgaben finanziert werden müssen. [mehr]

Neuigkeiten in Kürze:

BaFin beschreibt Zuordnungsansatz für Vermögenswerte im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung [mehr]

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Update des Branchenstandards für PRIIP der Kategorie 4 erfordert Modellanpassungen [mehr]

Eiopa zu differenziertem Pricing in Schaden/Unfall [mehr]

Forschungsarbeiten zu Solvency II mit PwC Insurance Nord Preis ausgezeichnet [mehr]